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Immobilien: an Hartmut Vetter Mieterverein

Wie kündige ich das Kabel-TV?

Wir nutzen das terrestrische Digitalfernsehen und können deshalb auf unseren Kabel-Anschluss verzichten. Mein Vermieter will mich aber nicht aus dem Vertrag herauslassen. Ist das zulässig?

Hier muss man zwei Fälle unterscheiden. Wenn das Kabelfernsehen vom Vermieter gestellt wird und dies auch so im Mietvertrag steht, dann kann nur der Vermieter den Kabelanschluss für das ganze Haus kündigen. Dazu ist er nicht verpflichtet. Er sollte dies aber tun, wenn eine Überprüfung der Kosten ergibt, dass das digitale Fernsehen für die Mieter günstiger ist. Denn Vermieter sind bei der Bewirtschaftung des Hauses gesetzlich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Sie müssen also die Betriebskosten möglichst gering halten. Hat dagegen der Mieter einen individuellen Vertrag mit einer Kabelservicefirma abgeschlossen, dann kann er jederzeit unter Einhaltung der vertraglichen Fristen kündigen. Zu beachten ist aber, dass das Angebot von Kabel-TV und digitalem Fernsehen nicht identisch ist. Beim Kabelfernsehen hängt das Angebot an Sendern von der vertraglichen Vereinbarung ab und je größer die Vielfalt ist, desto höher sind die Kosten. Der Mieter sollte also prüfen, ob er das bestehende Kabel-Angebot für unverzichtbar hält oder ob er mit den digital ausgestrahlten Programmen auskommt. In diesem Fall blieben dann die Kosten als einziger Maßstab. Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass beim Digitalfernsehen keine Gebühren anfallen. Dafür muss man jedoch eine Settop-Box und oft auch eine Antenne erwerben. Die Kosten hierfür liegen bei gut 100 Euro für Geräte in einfacher Ausführung. Zu beachten ist dabei, dass man mit einer einfachen Box auch nur ein Empfangsgerät betreiben kann. Das hat zur Folge, dass man eine Videoaufnahme nur dann machen kann, wenn die Box an den Rekorder angeschlossen ist. Man kann also nicht parallel dazu einen anderen Sender empfangen. Hierzu bräuchte man eine zweite Box. Erst bei neuen TV-Geräten und Twinboxen sind diese technischen Nachteile beseitigt. Weitere Informationen stehen im Netz unter www.berliner-mieterverein.de. Das Passwort lautet: „Frieden“. Foto: Uwe Steinert

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an Hartmut Vetter

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