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Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind nur aufgrund eines Beschlusses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zulässig.

© IMAGO/U. J. Alexander

Tagesspiegel Plus

Eigene Solaranlage: Sie wollen ein Balkonkraftwerk installieren? Das sollten Sie wissen

Mini-Solaranlagen für den Balkon gibt es schon für wenig Geld. Aber kann ein Eigentümer diese am Gemeinschaftseigentum ohne Rücksprache einfach anbringen?

Michael Nack
Eine Kolumne von Michael Nack

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Was steht ins Haus?

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