Sie befinden sich hier:StartseiteWirtschaftImmobilienBaurecht erklärt: Wie hoch darf das Geländer sein? © Grafik: David Borck Immobiliengesellschaft[ Tagesspiegel Plus Baurecht erklärt: Wie hoch darf das Geländer sein?In Folge sieben unserer Kolumne „Vier im Recht“ geht es um die Frage, wie hoch die Brüstung einer Dachterrasse sein muss, um zu verhindern, dass Kinder einfach darüberklettern können. Eine Kolumne von Manfred Puche Stand: 08.05.2023, 10:37 Uhr Was steht ins Haus? showPaywall:trueisSubscriber:falseisPaid:trueper E-Mail teilenauf Facebook teilenauf Twitter teilenper WhatsApp teilenauf Pocket teilenper E-Mail teilen