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Immobilien: Bausparverträge im Einzelfall übertragbar

Wer einen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen will, kann die Ansprüche auf das Darlehen an einen Angehörigen weiter geben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Wer einen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen will, kann die Ansprüche auf das Darlehen an einen Angehörigen weiter geben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Eine solche Übertragung liege zwar im Ermessen der Bausparkasse. Die Bank stimme aber in der Regel zu, wenn der Übernehmende eine ausreichende Bonität nachweisen kann. Einer Übertragung auf Nichtangehörige stimmen die Kreditinstitute den Angaben zufolge nur selten zu. Als Angehörige gelten in der Regel Ehepartner, Verlobte, Kinder und Geschwister. Die einzelne Institute könnten in ihren Geschäftsbedingungen aber auch andere Regeln festlegen. Kreditnehmer sollten sich daher im Einzelfall bei ihrer Bank informieren. gms

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