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Immobilien: DIE PASSEN AUF

In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. So gibt es 16 Denkmalschutzgesetze, die die Begriffe Kulturdenkmal und Denkmalschutz jeweils unterschiedlich definieren.

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In Deutschland liegt die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. So gibt es 16 Denkmalschutzgesetze, die die Begriffe Kulturdenkmal und Denkmalschutz jeweils unterschiedlich definieren. Die Gesetze sind zwar im Detail unterschiedlich gestaltet, beruhen aber inhaltlich auf einheitlichen Grundprinzipien. Denkmalrechtliche Genehmigungen erteilt in der Regel die Untere Denkmalschutzbehörde. Zudem gibt es in den meisten Bundesländern als Denkmalfachbehörde ein Landesamt für Denkmalpflege.Tsp

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