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Immobilien: FRÜHJAHRS-TIPP

Handwerkerlöhne in Haus oder Wohnung bis zu 600 Euro absetzbar Wer die Frühjahrs- und Sommermonate zur Renovierung seines Hauses nutzt, kann gleich doppelt sparen: Handwerkerrechnungen sind bis zu einem Höchstbetrag von der Steuer absetzbar. Und die Sanierung einer Immobilie unter Energiesparaspekten kann die Heizungs- und Warmwasserkosten um bis zu 50 Prozent senken.

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Handwerkerlöhne in Haus oder Wohnung bis zu 600 Euro absetzbar

Wer die Frühjahrs- und Sommermonate zur Renovierung seines Hauses nutzt, kann gleich doppelt sparen: Handwerkerrechnungen sind bis zu einem Höchstbetrag von der Steuer absetzbar. Und die Sanierung einer Immobilie unter Energiesparaspekten kann die Heizungs- und Warmwasserkosten um bis zu 50 Prozent senken. Darauf weist die Dresdner Bank hin.

Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Haus oder Wohnung können bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro 20 Prozent steuerlich abgesetzt werden, also maximal 600 Euro im Jahr. Die Aufwendungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Eine Hürde gilt es allerding zu nehmen: Voraussetzung für die Anerkennung ist die Vorlage einer Rechnung des Handwerkers und die Überweisung des Betrages auf dessen Konto. Abzugsfähig ist allerdings nur der Lohn der Handwerker, nicht Materialkosten. Tsp

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