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Immobilien: Handwerker haftet auch bei Schwarzarbeit

Auch wenn Handwerker- oder Bauarbeiten ohne Rechnung ausgeführt werden, hat der Auftraggeber das Recht auf Gewährleistung, wenn die Arbeiten mangelhaft sind. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden (VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07).

Auch wenn Handwerker- oder Bauarbeiten ohne Rechnung ausgeführt werden, hat der Auftraggeber das Recht auf Gewährleistung, wenn die Arbeiten mangelhaft sind. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden (VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07). Der BGH kassierte damit jeweils die Urteile der Vor instanzen, die im Fall schwarz ausgeführter Arbeiten den Auftraggebern keinen Gewährleistungsanspruch zubilligen wollten. Allerdings warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins: Der Bundesgerichtshof habe die Handwerksbetriebe in solchen Fällen nicht auch noch mit der Streichung der Ansprüche belohnen wollen. Schwarzarbeit bleibe trotzdem weiterhin illegal. Und wer seine Handwerker vor Gericht bringe, werde auch selbst belangt. Tsp

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