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Immobilien: Mietminderung

Der Vermieter muß dafür sorgen, daß die Wohnung ohne Mängel ist.Andernfalls kann der Mieter für die Dauer des mangelhaften Zustandes die Miete mindern.

Der Vermieter muß dafür sorgen, daß die Wohnung ohne Mängel ist.Andernfalls kann der Mieter für die Dauer des mangelhaften Zustandes die Miete mindern.Ein Mangel kann vorliegen, wenn der Mieter durch Lärm aus der Nachbarschaft erheblich beeinträchtigt wird.Dabei ist es unerheblich, ob die Störung aus dem Wohnhaus selbst kommt oder von einer nahegelegenen Disko verursacht wird.Wichtig ist allein, daß ein Mangel vorliegt, den der Mieter selbst nicht verschuldet hat. Achtung: Bevor Sie die Miete mindern, müssen Sie dem Vermieter den Mangel (schriftlich) mitteilen, notfalls beweisen, um ihm die Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen.Machen Sie trotz Wohnungsmangel keinen Gebrauch von Ihrem Minderungsrecht und zahlen weiterhin Ihre Miete, verlieren Sie dieses Recht, frühestens allerdings nach drei Monaten, entschied ein Gericht.Geringfüge Lärmbelästigung durch Mitmieter (Wasserspülung, Öffnen und Schließen der Fenster) rechtfertigt normalerweise keine Mietminderung.Auch Musizieren und Kinderlärm muß in Maßen hingenommen werden.Wichtig: Mindern Sie nicht "freihändig", sondern lassen Sie sich zuvor rechtlich beraten.alo

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