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Immobilien: Rat und Vertrag

Wer ein Haus baut oder erwirbt, sollte vor Abschluss von Verträgen den Rat eines Fachmanns einholen . Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Hilfestellung bei der Aufstellung der Finanzierung und bei der Gestaltung von Bauverträgen.

Wer ein Haus baut oder erwirbt, sollte vor Abschluss von Verträgen den Rat eines Fachmanns einholen . Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Hilfestellung bei der Aufstellung der Finanzierung und bei der Gestaltung von Bauverträgen. Nähere Informationen unter www.verbraucherzentraleberlin.de oder telefonisch unter (030) 21485260.

Beratung bieten auch der Verband Privater Bauherren (Telefon: 030 7114135) oder der Bauherrenschutzbund (Telefon: 03378 826233; www.bau-aufsicht.de) an. Diese Verbände geben nicht nur Hinweise zur Gestaltung von Bauverträgen, sondern überprüfen auch die ausführenden Firmen . Die selbe Dienstleistung bieten der Verband vereidigter Sachverständige (Telefon: 03053 650950 sowie der Technische Überwachungsverein (Telefon: 03075621436.

Tipp: Der Bauherr sollte das „Hausrecht“ auf seinem Grundstück grundsätzlich nicht einer Baufirma abtreten . Erwirbt er Haus und Grundstück zusammen, sollte er sich ein Zutrittsrecht während der Arbeiten einräumen lassen. Sonst kann der Bauherr des eigenen Grundstücks verwiesen werden und eine Prüfung der Arbeiten ist nicht möglich. ball

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