Tagesspiegel Plus
Regeln der Eigentümerversammlung: Wer darf mich vertreten, wenn ich nicht teilnehmen kann?
Mindestens einmal im Jahr können auf der Eigentümerversammlung Beschlüsse zum gemeinschaftlichen Eigentum getroffen werden. Ein Experte erklärt, was Sie tun können, wenn Sie selbst nicht teilnehmen können.
Eine Kolumne von Michael Nack
Was steht ins Haus?
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