Immobilien: "Rückübertragung auch ohne endgültigen Bescheid"
Neues Verfahren beschleunigt Klärung offener Vermögensfragen Auch ein knappes Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung sind immer noch nicht alle berechtigten Eigentümer der Immobilien im Ostteil der Stadt und in den neuen Ländern ermittelt.Damit diese teils in langwierigen Gerichtsverfahren mündenden Streitfälle nicht die Reparaturen an oft stark sanierungsbedürftigen Wohnhäusern blockieren, erarbeiteten die Verwaltungen ein Investitions-Vorrang-Gesetz.
Neues Verfahren beschleunigt Klärung offener Vermögensfragen Auch ein knappes Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung sind immer noch nicht alle berechtigten Eigentümer der Immobilien im Ostteil der Stadt und in den neuen Ländern ermittelt.Damit diese teils in langwierigen Gerichtsverfahren mündenden Streitfälle nicht die Reparaturen an oft stark sanierungsbedürftigen Wohnhäusern blockieren, erarbeiteten die Verwaltungen ein Investitions-Vorrang-Gesetz.Mit neuen Paragraphen versprechen die Verantwortlichen nun Entscheidungen binnen vier Wochen.Wie er sein Versprechen einlösen will, fragte Ralf Schönball den Chef vom Landesamt zur Regelung Offener Vermögensfragen, Hugo Holzinger. TAGESSPIEGEL: Noch immer können nicht alle berechtigten Eigentümer über ihre Grundstücke verfügen.Ein weiterer Beleg für die langsam mahlenden Mühlen der Ämter? HOLZINGER: Ganz im Gegenteil.Die Behörden haben schnell gearbeitet.Im Jahr 1990 ging man davon aus, daß die Abarbeitung der offenen Vermögensfragen 20 bis 30 Jahre dauern würde.In Berlin haben wir am 31.März nächsten Jahres alle erstinstanzlichen Entscheidungen getroffen.Wir sind also in weniger als der halben geschätzten Zeit fertig geworden. TAGESSPIEGEL: Wie viele Restitutionsfälle gab es insgesamt in der Hauptstadt, und wie viele sind noch ungelöst? HOLZINGER: Es gab 175 000 Anträge, davon sind 137 000 entschieden, das sind nahezu 80 Prozent. TAGESSPIEGEL: Wenn das so reibungslos läuft, wozu dann die neuen Paragraphen für schnellere Verfahren? HOLZINGER: Auch wenn nur noch 20 Prozent der Grundstücksfragen ungeklärt sind, ist das eine zu hohe Zahl.Denn dahinter verbirgt sich, daß entsprechend viele Mieter ihren berechtigten Anspruch auf zeitgemäße Wohnungen nicht verwirklicht sehen - obgleich sie viel Miete bezahlen.Doch die Vermieter dürfen für die Dauer des Rückgabeverfahrens aufgrund der sogenannten Verfügungssperre keine Modernisierungen durchführen.Das macht eine nachhaltige Verbesserung der Wohnung unmöglich.Hier setzt das neue Gesetz an. TAGESSPIEGEL: Unter Handlungsdruck dürften insbesondre die Wohnungsbaugesellschaften stehen, weil ihnen die Mieter zum Teil weglaufen... HOLZINGER: Ja.Hinter den schnelleren Entscheidungswegen steckt ferner das Interesse der Stadt Berlin, der Bauwirtschaft und insbesondre dem heimischen Gewerbe Aufträge zu verschaffen.Es werden also viele Interessen deckungsgleich gemacht. TAGESSPIEGEL: Worin besteht konkret die Vereinfachung und Beschleunigung nach Paragraph 21 b? HOLZINGER: Die Investitionsvorrangstelle bei der Bauverwaltung kann das Grundstück oder die Immobilie direkt an den berechtigten Anmelder rückübertragen, ohne die endgültige Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse durch mein Amt abzuwarten.Allerdings muß der Antragsteller seine Berechtigung glaubhaft machen.Zu diesem neuen Verfahren haben insbesondre die gewerkschaftlichen Wohnungsbauunternehmen große Zustimmung signalisiert.Entsprechende Zusagen liegen meinem Amt vor.Diesen Unternehmen wurde in der Nazizeit das Vermögen geraubt.Derzeit verwalten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften deren Immobilien.Zwischen beiden Parteien ist strittig, wieviel Prozent des geraubten Vermögens zurückgegeben werden soll.Dieser Streit wird noch weitere Jahre ausgefochten.Durch das neue Gesetz können die gewerkschaftlichen Unternehmen, wie alle übrigen Antragsteller auch, die Wohnungen vorerst zurückbekommen.Sie können nun investieren und modernisieren.Sie müßten allerdings, wenn der Antrag später im regulären Verfahren zurückgewiesen wird, den Verkehrswert der Grundstücke an die Wohnungsbaugesellschaften zurückzahlen. TAGESSPIEGEL: Wer sind eigentlich die Antragsteller der heute noch ungeklärten Eigentumsverhältnisse? HOLZINGER: Die Anträge kommen von Alteigentümern aus aller Welt.Darunter sind Erben im KZ getöteter Menschen, Nachfahren von Widerstandskämpfern aus der Nazizeit oder diese selbst.Außerdem zählen tausende von Menschen dazu, denen die untergegangene DDR das Eigentum entzog. TAGESSPIEGEL: Haben diese Menschen denn überhaupt das Kapital, um die Wohnungen auf Vordermann zu bringen? HOLZINGER: Oft ja.Sie können sich aber auch mit professionellen Investoren zusammentun, und häufig gibt es sogar noch Steuervorteile.Wer bereit ist, hier in Berlin zu investieren, kann sich vertrauensvoll an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Ostteil der Stadt wenden.Diese sind allein antragsberechtigt für das Verfahren. TAGESSPIEGEL: Das klingt so, als ob die Wohnungsbaugesellschaften ganz froh wären, das Alteigentum loszuwerden.Erklärt die schwierige Lage des Immobilienmarktes diese Kulanz? HOLZINGER: Die Situation wird in jeder Wohnungsbaugesellschaft differenziert betrachtet.Der Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf ist im Ostteil der Stadt aber zweifellos weiterhin erheblich.Die Geschäftsführer der Gesellschaften sind sich bewußt, daß sie hierfür starke Partner brauchen.Die Wohnungsbaugesellschaften baten mich, darauf hinzuweisen, daß sie auch neue Wege aufzeigen.Sie wollen Kapitalanleger ohne Anspruch auf Rückübertragung im Einvernehmen mit den Alteigentümern gewinnen, ihr Geld für diese notwendigen Investitionen zur Verfügung zu stellen.Das belohnt der Fiskus zudem durch üppige Steuervorteile nach Fördergebietsgesetz. TAGESSPIEGEL: Dieses Verfahren ist also eine Mobilisierung von Anlagekapital.Wird so die Privatisierung von Wohnungen oder sogar von Wohnungsbaugesellschaften vorweggenommen? HOLZINGER: Auf alle Fälle ist es ein erfolgreiches Modell von Public Private Partnership.Derzeit werden bereits 180 Fälle bearbeitet.Davon sind allein 120 von der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte.Die Alteigentümer und die Investoren halten sich mit jeweils circa 50 Prozent die Waage.