Immobilien: Urteil gegenVermittler
Gebühr nur bei Mietvertrag fällig
Auf Antrag des Berliner Mietervereins hat das Kammergericht in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren der Firma Homeinfo rechtskräftig untersagt, die so genannte Abonnementgebühr von 185 Euro unabhängig vom Abschluss eines Mietvertrages zu verlangen. Die Entscheidungen des höchsten Berliner Gerichts ergingen gegen die VIAN GmbH und PIMA GmbH, unter denen Home-info in letzter Zeit in Tageszeitungen annonciert (AZ: 23 U98/03 und 23U99/03). Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein Hartmann Vetter begrüßte diese Urteile. Geschädigte sollten gezahlte Gebühren von den Firmen zurückfordern.
Die Urteile im Wortlaut: www.berliner-mieterverein.de
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