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Immobilien: Verschiebung der Kräfteverhältnisse

Justizminister Schmidt-Jortzig über die Änderungen bei Mietrecht und Vergabebestimmungen Zwei wichtige Gesetzesverfahren könnten die Kräfteverhältnisse in der Bauwirtschaft und am Immobilienmarkt verändern: Die Novellierung der Vergaberichtlinien für öffentliche Bauten sowie des Mietrechts.Bei diesen beiden sensiblen Themen sollen die abschließenden Gespräche noch in diesem Jahr geführt werden.

Justizminister Schmidt-Jortzig über die Änderungen bei Mietrecht und Vergabebestimmungen Zwei wichtige Gesetzesverfahren könnten die Kräfteverhältnisse in der Bauwirtschaft und am Immobilienmarkt verändern: Die Novellierung der Vergaberichtlinien für öffentliche Bauten sowie des Mietrechts.Bei diesen beiden sensiblen Themen sollen die abschließenden Gespräche noch in diesem Jahr geführt werden.Dies sagte der Bundesminister für Justiz Edzard Schmidt-Jortzig auf einer Veranstaltung der Rechtsanwälte Pünder, Volhard Weber & Axster.Inhaltlich soll die Vergabe von Aufträgen der Öffentlichen Hand in Zukunft auch von einzelnen Bietern angefochten werden.Beim Mietrecht wollen die Novellen die Position der Grundeigentümer stärken. "Haus- und Grundeigentümer sowie Mieterschützer sind hart aufeinandergeprallt, aber wir sind bald am Ziel", so Minister Schmidt-Jortzig.Das letzte Wort hätten allerdings die Koalitionsspitzen.In der Debatte sind drei Änderungen.Zum einen sollen Verträge, in denen eine Staffelung der Mietpreise vereinbart wurde, auch ohne zeitliche Begrenzung möglich sein.Außerdem könnten die Mieten zur Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen auch dann erhöht werden, wenn der Mietzins indexiert, also beispielsweise an die Inflationsrate gekoppelt wurde.Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel könnten den Plänen zufolge die Mietverträge solcher Wohnungen außen vor bleiben, die öffentlich gefördert wurden, von Genossenschaften oder Kommunen erstellt wurden.Das würde die durchschnittlichen Mieten deutlich steigen lassen.Die Erhöhung der Mieten soll außerdem dadurch vereinfacht werden, daß beim Mietspiegel grundsätzlich die "Vermutung der Richtigkeit" vorausgesetzt wird.Schließlich würden nur noch echte Zeitmietverträge rechtlich Bestand haben.Wenn es anerkennungswürdige Gründe für die Befristung gebe, werde dann "jeder beliebige Zeitraum" für die Befristung möglich. Bei den öffentlichen Bauaufträgen, kann den Plänen zufolge ein zu kurz gekommener Bieter die Vergabeentscheidung in einem zweistufigen Verfahren anfechten.Auf Druck von EU und USA will die Bundesregierung dabei das "Dänische Modell" annehmen, wobei dieser "echte gerichtliche Rechtsschutz" zunächst verwaltungsintern von einer Vergabekammer des Bundeskartellamtes gewährt würde und erst in einer zweiten Stufe bei den Oberlandesgerichten oder - im Fall einer Bauauftragsvergabe durch den Bund - beim Kammergericht verhandelt.Vor diesen zwei Instanzen könne dann jeder zugelassene Rechtsanwalt den Kläger vertreten, wobei jede Instanz binnen 5 Wochen über den Fall zu entscheiden habe.Tsp

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