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HINTERGRUND: Vertrag ist längst nicht gleich Vertrag

KEINE NEBENABREDENEin Fettnäpfchen bei Immobiliengeschäften sind Nebenabreden. Solche separaten Absprachen parallel zum Notarvertrag sind nicht nur unwirksam.

KEINE NEBENABREDEN

Ein Fettnäpfchen bei Immobiliengeschäften sind Nebenabreden. Solche separaten Absprachen parallel zum Notarvertrag sind nicht nur unwirksam. Sie gefährden auch die Wirksamkeit des tatsächlich beurkundeten Vertrags. Ein typisches Beispiel: Der Kaufpreis wird im Notarvertrag niedriger angesetzt, um Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten zu reduzieren – oder um Gläubiger des Verkäufers leer ausgehen zu lassen. Die Folge solch eines Vorgehens: Der Vertrag ist nichtig, der Käufer macht sich der Steuerhinterziehung schuldig, der Verkäufer der Beihilfe.

BAULASTEN KLÄREN

Vor dem Notartermin sollte der Käufer das Baulastenverzeichnis studieren. Dort sind bestimmte Belastungen des Grundstücks eingetragen – Belastungen, die zum Beispiel zugunsten eines Grundstücksnachbarn bewilligt worden sind. Solche Lasten können die nach dem Bebauungsplan eigentlich zulässige Bebaubarkeit des Grundstücks einschränken. Diese Recherche ist allerdings Aufgabe des Käufers. Zusätzlich sollten Käufer den Verkäufer im Vertrag zusichern lassen, „dass ihm keine Baulasten bekannt sind und dass er während seiner Besitzzeit auch keine Baulasten bewilligt hat“. alt

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