Immobilien: Was Banken nehmen dürfen
VERLANGEN Die Bank kann den durch Kündigung entstandenen Zinsausfallschaden verlangen. Ein Schaden für das Kreditinstitut entsteht, wenn der mit dem Kunden vereinbarte Zinssatz über dem aktuellen Satz für ein Ersatzgeschäft liegt – das kann die Neuausleihung (Aktiv-Aktiv-Methode) oder die Anlage am Kapitalmarkt (Aktiv-Passiv-Methode) sein.
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VERLANGEN
Die Bank kann den durch Kündigung entstandenen Zinsausfallschaden verlangen. Ein Schaden für das Kreditinstitut entsteht, wenn der mit dem Kunden vereinbarte Zinssatz über dem aktuellen Satz für ein Ersatzgeschäft liegt – das kann die Neuausleihung (Aktiv-Aktiv-Methode) oder die Anlage am Kapitalmarkt (Aktiv-Passiv-Methode) sein.
BERECHNEN
Bei der Aktiv-Aktiv-Methode entsteht neben dem Schaden aus der Zinsdifferenz ein „Zinsmargenschaden“ für entgangenen Gewinn. Die andere Methode (Aktiv-Passiv-Methode) ermittelt, welche Zinsen das Kreditinstitut bei einer Anlage (Pfandbriefe) des zurückgezahlten Betrags erhalten würde. Die Bank darf dafür eine Bearbeitungsgebühr fordern.
ÜBERPRÜFEN
Die Stiftung Warentest ermittelte, dass viele Banken zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen (VFE) verlangen. Sie überprüft, ob bereits gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können. (weitere Informationen im Internet unter: www.stiftung-warentest.de/online/bauen_finanzieren/analyse/1131524/1131524.html.)C. v. L.
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