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Schornsteinfeger: Was für ein Feger – den will ich haben

Das Gebietsmonopol der Schornsteinfeger fällt Anfang 2009 – jedenfalls theoretisch. Wir fassen zusammen, was sich praktisch ändert

Der Zunft fegt kräftiger Wind um die Ohren. Das deutsche Kehrmonopol wird abgeschafft – bislang ein Hort deutschen Regelungssinns. Hausbesitzer hoffen jetzt, dass die neue Konkurrenz unter den Schornsteinfegern ab 2009 die Preise drückt – und den Service verbessert. Knackpunkt der Reform: Kehreraufgaben und deren hoheitliche Kontrolle werden gesplittet. Das eigentliche Kehren und Messen wird europaweit liberalisiert. Feger sind dabei an keine Bezirke mehr gebunden. Ihr Betrieb muss nur als zugelassener Handwerker in einem neu zu schaffenden Online-Register auftauchen. Hauseigentümer erkennen dort sofort, welchen deutschen – oder etwa polnischen – Meisterbetrieb sie beauftragen können.

Die Kontrolle des Kehrwesens aber bleibt bestehen – wie bislang monopolistisch jeweils für einen Bezirk. Allerdings begrenzt auf sieben Jahre und nicht mehr – wie heute – bis zur Rente des einmal eingesetzten Bezirksschornsteinfegers. In diesen sieben Jahren wacht künftig der so genannte „Bezirksbevollmächtigte“ über den Kehrbezirk. Bis 2014 gelten hier teilweise Übergangsregeln.

„... so oft den Besen durchzuziehen,

ist absolut übertrieben“

An der für alle geltenden Kehrpflicht ändert sich hingegen nichts. Je nach Typ wird ein- bis viermal jährlich gekehrt. Fachleute sehen diese Häufigkeit teilweise kritisch. „Bei Öl- und Gasfeuerung, wo nichts rußt, so oft den Besen durchzuziehen, ist übertrieben“, meint Ingenieur Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands für das Handwerk Sanitär Heizung Klima (SHK). Jedoch hält auch Müller die klassischen Kehreraufgaben keinesfalls für überholt. Denn ausgerechnet der Klimaschutz sorgt dafür, dass Kehren und Überprüfen wieder wichtiger wird. Grund: Die Politik ermutigt Eigentümer, stärker mit erneuerbaren Brennstoffen zu heizen. Praktisch und beliebt sind etwa Pelletsheizungen, bei denen kleine Holzpresslinge automatisiert in die Verbrennung gelangen.

Gut für das Klima, aber problematisch für die Anlagen, weiß Müller: „Jede Festbrennstoffanlage, also Holzfeuerung, Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel, verrußt den Schornstein bei unvollständiger Verbrennung“. Mögliche Folge ist Schornsteinbrand. Auch sei gefährlich, wenn die Anlage nicht genügend Verbrennungsluft bekomme. Dann bilde sich giftiges Kohlenmonoxid im Raum.

Doppelmessungen:

„... eine ziemlich teure Sache“

Die Abgaswege zu prüfen und zu kehren, sei daher die „originär brandpolizeiliche Aufgabe“ des Schornsteinfegers, das solle auch so bleiben, sagt Müller. Ärgerlich seien für die Verbraucher aber die unnötigen Doppelmessungen zum Immissionsschutz. Hintergrund: Diese Messungen dienen nicht der Betriebssicherheit, sondern der sauberen Umwelt.

Hierbei gilt: Der Heizungsbauer muss dem Kunden schon bei der Wartung messtechnisch den Nachweis erbringen, dass seine Anlage die rechtlichen Anforderungen erfüllt. „Der Schornsteinfeger kommt dann nur nochmal im Auftrag des Staates“, erklärt der Ingenieur. Er rechnet vor: Es gibt rund 14,5 Millionen Messungen zu etwa 30 Euro Schornsteinfegerkosten – eine ziemlich teure Sache.

Deshalb hatte bei den Beratungen zum neuen Gesetz der Zentralverband SHK gefordert, die Messungen komplett für qualifizierte SHK-Fachbetriebe zu öffnen. Die Bundesregierung sieht das anders: Wer sich über so genannte „Doppelmessungen“ ärgere, könne künftig „einen Handwerker beauftragen, der als SHK-Handwerker und als Schornsteinfeger in die Handwerksrolle eingetragen“ sei, heißt es in einem internen Papier zur Novelle. Wem aber „die bewährte neutrale Beratung durch den Schornsteinfeger wichtig“ sei, soll „wie bisher einen Angehörigen des SHK-Handwerks mit der Wartung und einen ''Nur-Schornsteinfeger'' mit der Messung“ beauftragen.

Die handwerkliche Doppelrolle wird möglich, da in Zukunft Schornsteinfeger auch kehrfremde Arbeiten verrichten dürfen – etwa Heizungen montieren. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gelten aber strenge Grenzen für den künftigen Bezirksbevollmächtigten. Beispiel: die Bauabnahme der Heizung, schon heute eine Domäne des Bezirksschornsteinfegers. Hat der Bezirksbevollmächtigte oder jemand aus seinem Betrieb die Heizung selbst verkauft oder eingebaut, darf er deren Abnahme nicht bescheinigen.

„Fairer Wettbewerb kann zu

günstigeren Preisen führen“

Dass infolge der laufenden Novelle die Preise sinken, bezweifelt vor allem der politische Gegner. Die Grünen im Bundestag setzen auf weitere Marktöffnung. So sollten auch zertifizierte SHK-Fachbetriebe Immissionsschutz-Messungen durchführen dürfen. „Fairer Wettbewerb kann zu günstigeren Preisen führen, wie wir bei der Telekommunikation sehen“, meint die Abgeordnete Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen. „Allerdings dürfen wir auch kein Preisdumping fördern“, erklärt sie, hohe Sicherheits- und Umweltstandards hätten nun mal ihren Preis.

Beide – Schornsteinfeger und SHK-Handwerker – müssten sich aber im Markt breiter aufstellen. „Gerade die Schornsteinfeger werden sich verstärkt zum Energie- und Umweltberater qualifizieren“, so Andreae. Zudem fördere die Öffnung dieser Branche kreative und innovative Ideen: „Das führt zu einem breiteren Angebot bei besserem Service.“

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rechnet ebenfalls nicht mit sinkenden Preisen. Im Gegenteil: In Zukunft wird die Erledigung der Arbeit von Haus zu Haus nicht mehr möglich sein, äußert sich der Verband. Längere Anfahrtswege würden aber höhere Kosten verursachen.

Vorsicht Klimapolizei – die neue Rolle

der Schornsteinfeger

Eine ganz neuartige Aufgabe für den Schornsteinfeger kommt künftig noch aus anderer Richtung – Stichwort: Klimapolizei. Der Kaminkehrer soll in Zukunft melden, wenn der Hausherr seinen alten Heizkessel nicht austauscht, obwohl er nach neuen Klimaschutz-Regeln dazu verpflichtet ist. Hintergrund: Der Entwurf zur Energieeinspar-Verordnung 2009 im Rahmen des Zweiten Klimapakets zwingt Hausbesitzer, effizienter zu heizen. Das kann mitunter bedeuten, dass Eigentümer ihren Heizkessel oder die Dämmung von Heizungsrohren auswechseln oder nachrüsten müssen.

Dominik Heuel

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