Immobilien: Wie gerechnet wird
MIETKOSTEN Die Bruttowarmmiete enthält neben der Grundmiete die so genannten „kalten“ Betriebskosten sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser. Eigentümer, Hausverwalter und Makler sind verpflichtet, in einer Anzeige die Bruttowarmmiete zu nennen.
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MIETKOSTEN
Die Bruttowarmmiete enthält neben der Grundmiete die so genannten „kalten“ Betriebskosten sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser. Eigentümer, Hausverwalter und Makler sind verpflichtet, in einer Anzeige die Bruttowarmmiete zu nennen. Die Bruttokaltmiete umfasst nur Grundmiete und „kalte Betriebskosten“, die Nettokaltmiete entspricht der Grundmiete.
BETRIEBSKOSTEN
Vermieter können gemäß Betriebskostenverordnung 17 verschiedene Betriebskostenarten abrechnen: Grundsteuer, Wasser, Heizung und Warmwasser oder eine verbundene Heizungs- und Warmwasseranlage, Aufzug, Straßenreinigung und Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Haftpflichtversicherung, Hauswart, Antennen- oder Kabelanschluss und Wascheinrichtungen. „Sonstige Betriebskosten“ müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Nicht zu den Betriebskosten gehören Verwalterhonorare sowie Reparaturen und Instandhaltungen. Die Abrechnung der
Betriebskosten muss jährlich erfolgen und den Mietern bis zum Ende des
Folgejahres zugehen.
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