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Immobilien: Wie kann das Geld angelegt werden?

DIE VORGABE Generell gilt: „Der Vermieter muss den Kautionsbetrag auf einem Sonderkonto anlegen, und zwar konkursfest", so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Voraussetzung: Der Mietvertrag wurde nach dem 31.

DIE VORGABE

Generell gilt: „Der Vermieter muss den Kautionsbetrag auf einem Sonderkonto anlegen, und zwar konkursfest", so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Voraussetzung: Der Mietvertrag wurde nach dem 31.12.1982 geschlossen. Das Gesetz will sicherstellen, dass der Mieter an die Kaution kommt, wenn der Vermieter zahlungsunfähig wird.

DIE MÖGLICHKEITEN

Alternativen zur bar geleisteten Kaution sind ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bürgschaft, seit 2001 auch andere Arten der Geldanlage, zum Beispiel Bundeswertpapiere oder Aktien.

Das Girokonto des Vermieters kommt für die Geldanlage nicht in Frage. Ist keine Anlage der Kaution in Aktien oder Fonds vereinbart, steht dem Mieter der übliche Zinssatz zu, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gilt. „Legt der Vermieter die Kaution höherverzinslich an, muss er bei Ende der Mietzeit dem Mieter auch die tatsächlichen, höheren Zinsen mit zurückzahlen“, so der Mieterbund.

DER NACHWEIS

Vom Vermieter kann der Mieter den Nachweis verlangen, dass er die Kaution dem Gesetz entsprechend auf einem gesonderten Konto angelegt hat (LG Düsseldorf, WM 93, 400). Die Zinsen bekommt später der Mieter. Ausnahme: Studenten- und Jugendwohnheime. Optimal ist für den Mieter ein Sparbuch, über das er und der Vermieter nur gemeinsam verfügen können. Doch lehnen die meisten Vermieter das ab. alt

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