zum Hauptinhalt
Gibt es eine Fernablesung für Heiz- und Wasserzähler, muss regelmäßig eine Verbrauchsübersicht erstellt werden. Unklar ist, wer eine solche unterjährige Verbrauchsinformation übermittelt bekommt 

© imago/UteGrabowsky / Foto: IMAGO/Ute Grabowsky/photothek.de

Tagesspiegel Plus

Wohnungseigentümer: Wer bekommt die Übersicht des Energieverbrauchs?

Seit 2022 müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über deren Energieverbrauch informieren. Aber was gilt für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen?

Michael Nack
Eine Kolumne von Michael Nack

Stand:

Was steht ins Haus?

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })