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Wirtschaft: Insider-Vorwürfe bei SAP bekräftigt

Bundesaufsichtsamt hat zehn Verdächtige im Visier / Staatsanwaltschaft kann divergierende Einschätzung nicht erklären FRANKFURT (MAIN) (ro/AP).Für das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt (Main) ist der Fall SAP längst nicht abgeschlossen und der Verdacht illegaler Börsengeschäfte noch lange nicht vom Tisch.

Bundesaufsichtsamt hat zehn Verdächtige im Visier / Staatsanwaltschaft kann divergierende Einschätzung nicht erklären

FRANKFURT (MAIN) (ro/AP).Für das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt (Main) ist der Fall SAP längst nicht abgeschlossen und der Verdacht illegaler Börsengeschäfte noch lange nicht vom Tisch.Im Gegenteil."Mit absoluter Sicherheit haben fünf bis zehn Primärinsider gegen Insidervorschriften verstoßen", betonte Georg Dreyling, Vizepräsident des BAWe am Donnerstag abend im Internationalen Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten.Dafür gebe es klare Belege.Damit sei nicht gesagt, daß Vorstandsmitglieder von SAP in den Skandal verwickelt seien.Über Namen gebe das BAWe grundsätzlich keine Auskunft. Damit stellt sich Dreyling in Widerspruch zum Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft.Der hatte am Donnerstag morgen betont, die Verdacht auf Insidervergehen bei SAP sei entkräftet."Die Sache ist weitgehend entschärft und hat lange nicht mehr die ursprüngliche Dimension".Das BAWe hatte den Fall bereits im Januar an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.Auch SAP-Chef Dietmar Hopp hatte sich erfreut gezeigt, daß sich der schwerwiegende Verdacht nicht bestätigt habe.Warum die Frankfurter Staatsanwaltschaft zu einem anderen Schluß kommt, kann sich Dreyling nicht erklären.Erst vor zwei Wochen habe das BAWe noch wichtige, belastende Unterlagen an die Ermittler weitergegeben.Dreyling zeigte sich Über das Verhalten der Staatsanwaltschaft denn auch befremdet.Er erwarte eine klare Stellungnahme, warum die Justizbehörde den Fall für weitgehend erledigt halte.Das Aufsichtsamt könne bei seinen Argumenten auch noch nachlegen, die Ermittlungen liefen noch, zum Beispiel über das Ausland."Wir befinden uns auf dem Ermittlungsbaum im mittleren Geäst". Das BAWe glaubt auch Belege dafür zu haben, daß viele Sekundärinsider im "Walldorfer Ländle" in der Umgebung des Firmensitzes ­ Verwandte und Freunde von Primärinsidern oder Firmenangehörige ­ kurz vor der Veröffentlichung der enttäuschenden Quartalszahlen Mitte Oktober "urplötzlich" viele Geschäfte mit SAP-Aktien abgewickelt haben.Der Kurs der Aktie war damals um 23 Prozent eingebrochen."Entweder die hatten einen ganz tollen Riecher oder sie wußten, was Sache ist", glaubt Dreyling. Für Dreyling ist SAP der bislang größte Insiderfall.Dies gelte mit Blick auf die Beteiligten ­ die Rede ist von mehr als 100 Betroffenen ­ und auf die Bedeutung der Aktie.An ein abgestimmtes, organisiertes Verhalten, glaubt Dreyling allerdings nicht.Über einen möglichen Schaden beziehungsweise eine mögliche Verlustvermeidung durch den Verkauf der Aktie und den Rückkauf zu einem bedeutend günstigeren Kurs kann Dreyling keine Angaben.SAP selbst bescheinigte der BAWe-Vizepräsident eine gute Kooperation bei den Untersuchungen. Insgesamt könne sich das BAWe derzeit nicht über Arbeit in Sachen Insiderverstösse beklagen."Die Auftragslage ist gut", meinte Dreyling.Man arbeite an zehn bis 15 Fällen, die aber alle nicht die Dimension von SAP hätten. Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Job Tilmann, fand keine Erklärung für die divergierende Einschätzung.Er hatte am Vortag mitgeteilt, es gebe keine Anhaltspunkte für unerlaubte Wertpapiergeschäfte durch Primärinsider, es werde aber noch gegen vier Sekundarinsider ermittelt.Am Freitag sagte er, Bundesamt und Staatsanwaltschaft hätten die gleichen Erkenntnisquellen gehabt.Insbesondere wisse er nicht, wie das Aufsichtsamt auf die Zahl von zehn verdächtigen SAP-Primärinsidern komme.Das Amt habe der Staatsanwaltschaft nur fünf als mögliche Verdächtige genannt. Der Dissens müsse rasch ausgeräumt werden, sagte Tilmann, der die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesamt hervorhob.Letztlich müsse sich aber das Bundesamt der Entscheidung der Staatsanwaltschaft beugen.

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