Wirtschaft: Kabinett stimmt Finanzmarkt-Reform zu
Neue Fondstypen sollen Altersvorsorge ergänzen / Haftung der Banken für Falschberatung verkürzt BONN (aho).Das Timing konnte kaum besser sein.
Neue Fondstypen sollen Altersvorsorge ergänzen / Haftung der Banken für Falschberatung verkürzt
BONN (aho).Das Timing konnte kaum besser sein.An der Börse schraubt sich der Dax in ungeahnte Höhen, während in Bonn die Koalition die Basis für mögliche Kursfeuerwerke der Zukunft legte.3.Finanzmarktförderungsgesetz nennt sich die Vorlage, die das Kabinett am Mittwoch absegnete.Anfang Januar 1998 soll es in Kraft treten.Mit dem Paragraphenwerk will Finanzminister Waigel den Finanzplatz Deutschland stärken und die Bedingungen für privates Risikokapital verbessern. Eine der wichtigsten Änderungen sind die neuen Haftungsregeln für Unternehmensberichte, Börsenzulassungs-, und Verkaufsprospekte für Wertpapiere.Für fehlerhafte Angaben haften die verantwortlichen Firmen und Kreditinstitute in Zukunft nur noch drei statt bisher fünf Jahre.Auch bei einer falschen Wertpapierberatung sinkt die Verjährungsfrist von derzeit 30 auf 3 Jahre.Beide Punkte hat die Bonner Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) stark kritisiert, weil dadurch "unseriösen Fehlberatungen und Kapitalanlagefirmen Vorschub" geleistet werde, heißt es in einer Erklärung.In Zukunft würde die private Altersvorsorge immer wichtiger, doch die Folgen fehlerhafter Beratung Verluste von mehreren Milliarden DM zeigten sich oft erst nach vielen Jahren.Dagegen glaubt man im Finanzministerium, daß der Anlegerschutz eher gestärkt werde.So stiegen die Bußgelder für fehlerhafte Prospektangaben von 100 000 DM auf eine Million DM.In Zukunft könne ein Kunde leichter eine Klage durchsetzen, weil sich dafür beispielsweise das Wertpapier nicht mehr in seinem Besitz befinden muß und sich die Beweislast erleichtere.Ähnlich sieht es auch der Bundesverband deutscher Banken, der das geplante Gesetz insgesamt begrüßt.Schließlich verweist das Finanzministerium auf die ausgeweiteten Befugnisse des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, das beispielsweise Insiderverstöße länger verfolgen könne.Neben den Haftungsregeln bringt das Gesetz mehr als 100 Neuerungen für die Finanzbranche.So sind neuartige Investmentfonds möglich, etwa Pensions-Sondervermögen, gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen.Auch die Möglichkeiten für derivative Finanzinstrumente werden ausgeweitet, etwa indem neuartige Optionsgeschäfte zugelassen werden.Dazu sollen junge Firmen leichter an Risikokapital und an die Börse kommen, und schließlich kann sich ein Unternehmen in Zukunft auch leichter wieder vom Aktienparkett verabschieden.