zum Hauptinhalt

Anerkennung: Abschluss im Ausland keine Jobgarantie

Ob eine berufliche Qualifikation hierzulande anerkannt wird, richtet sich nach deutschem Recht. Die nationalen Standards lassen sich nicht durch die Anerkennung eines Abschlusses im Ausland umgehen.

Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden (Az.: L 4 KA 6/07), wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt.

In dem Fall hatte eine Österreicherin ein Psychologie-Diplom in Deutschland erworben. In ihrem Heimatland wurde es mit einem dortigen Magisterabschluss gleichgestellt. Zudem bestätigte Österreichs Gesundheitsministerium der Frau, dass sie den Zusatz „Psychoanalyse“ führen dürfe. Als sie aber psychoanalytische Behandlungen in Deutschland anbot, verweigerte die Kassenärztliche Vereinigung ihr die Abrechnung. Sie habe die entsprechende Fachkunde nicht nachgewiesen. Die Richter stimmten zu. Die Europäische Union gehe zwar davon aus, dass eine Qualifikation auch in anderen EU-Staaten ausreicht. Genügt eine hierzulande absolvierte Ausbildung nach deutschem Recht für eine Berufsausübung nicht, ändere daran aber auch die Anerkennung eines anderen EU-Landes nichts. dpa

Zur Startseite