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Master verweigert: Endstation Beruf

Auf den Bachelor folgt nicht automatisch der Master. Die Unis beschränken die Zulassung zur Meisterklasse und suchen sich die besten Studenten aus. Dagegen gehen die Betroffenen jetzt vor.

Die Aufregung in Potsdam war groß, als die Uni im vergangenen Sommer eine Zulassungsbeschränkung für die neuen Master-Studiengänge in den Biowissenschaften ankündigte. Eine Bachelor-Abschlussnote von 2,6 oder besser sollten Kandidaten vorweisen, die sich in die Fächer Ökologie, Zelluläre Biologie, Biochemie und Bioinformatik einschreiben wollten. Viele Studenten waren erzürnt über die neuen Regelungen.

Ihre Befürchtung: Für Bachelors, die an dieser Hürde scheitern, wird das gestufte Studiensystem zur Sackgasse. Insbesondere in den Naturwissenschaften, wo heute ein großer Anteil der Studierenden die Uni erst mit dem Doktortitel verlässt, reicht der Bachelor möglicherweise nicht aus. Absolventen, die es nur bis zum ersten Abschluss schaffen, könnten von Arbeitgebern auf eine Stufe mit Absolventen einer Ausbildung gestellt werden.

„Bei uns haben sich schon viele besorgte Studierende gemeldet, die wir leider nicht beruhigen können“, sagt Asta-Referent Florian Piepka. „Der Master-Zugang muss frei bleiben, sonst gehen hier viele Berufsperspektiven zwangsweise aus Gründen baden, die die Studierenden meist nicht zu vertreten haben.“

Die Universität beschwichtigt. Man habe eine qualitative Zugangsbeschränkung finden müssen, sagte Uni-Vizepräsident Thomas Grünewald. Zum Wintersemester 2008/2009 sei zudem kaum ein Bewerber aufgrund der Note abgelehnt worden. In der Biochemie sei dies zum Beispiel nur in einem Fall geschehen.

Allerdings habe es in Potsdam bisher auch erst wenige Bachelor-Absolventen gegeben. „Die große Welle von Studierenden, die ihr Studium nicht fortsetzen dürfen, wird erst auf uns zukommen“, sagt Studentenvertreter Florian Piepka. Er geht davon aus, dass die Uni nun schrittweise Zulassungsbeschränkungen für fast alle Master einführen wird. Eine neue Regelung im brandenburgischen Hochschulgesetz öffnet dafür Tor und Tür.

Potsdam ist kein Einzelfall. Dass der Zugang zum konsekutiven, also einem auf dem Bachelor-Studium aufbauenden Master von weiteren Kriterien als einem bestandenen Bachelor-Examen abhängt, ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Kultusministerkonferenz der Länder hat die Hochschulen bereits in ihren gemeinsamen Strukturvorgaben aus dem Jahr 2003 dazu aufgefordert, besondere Hürden für Master-Kandidaten zu schaffen.

In einem solchen System mit gestuften Studienabschlüssen sei der Bachelor der Regelabschluss, mit dem die Mehrzahl der Studenten in den Beruf starten soll. „Bei den Zugangsvoraussetzungen zum Master muss daher der Charakter des Master-Abschlusses als weiterer berufsqualifizierender Abschluss betont werden“, heißt es in den Strukturvorgaben. „Im Interesse der internationalen Reputation und der Akzeptanz der Master-Abschlüsse durch den Arbeitsmarkt ist ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau (…) zu gewährleisten. Deshalb soll das Studium im Master-Studiengang von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden.“

In einigen Bundesländern legen die Wissenschaftsministerien zudem fest, wie die Hochschulen die Kapazitäten für Bachelor- und Master-Studiengänge zu verteilen haben und welche Übergangsquoten es zum Master geben soll. In Berlin wurde eine Quote von 70 Prozent vereinbart. In Niedersachsen gelten 50 Prozent als Planungsgröße für die Hochschulen. Kritiker sehen hier versteckte Sparmaßnahmen. Verbände wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) befürchten, dass das Niveau der Ausbildung sinken könnte.

In der Praxis führen die Vorgaben zu einem Dschungel aus Kriterien: Die Palette reicht von einem bestimmten Notenschnitt im Bachelor oder einem Numerus clausus über Berufserfahrung, Sprachkenntnisse bis hin zu Auswahlgesprächen, Motivations- und Empfehlungsschreiben oder Aufnahmeprüfungen. Die Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Master-Plätze variiert von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule. Viele Unis haben noch gar keine Erfahrungen gesammelt, wie viele Studenten überhaupt einen Master anstreben.

Das führt derzeit dazu, dass in einigen Studiengängen sogar Plätze freibleiben. Für den ersten Jahrgang des zum Wintersemester 2007/2008 gestarteten Master in Politikwissenschaft an der Uni Mannheim etwa hatten sich gerade mal fünf Studenten eingeschrieben. Grund: Ein Großteil der Bachelor-Absolventen hatte sich dafür entschieden, im Ausland weiterzustudieren oder gleich in den Beruf einzusteigen.

Laut einer Umfrage des Magazins „Junge Karriere“ unter den größten Wirtschaftsfakultäten deutscher Universitäten sieben alle befragten Hochschulen für das Masterstudium Studenten der BWL, VWL und verwandter Fächer aus: Meist wird eine bestimmte Bachelor-Note – die Grenze liegt im Schnitt bei etwa 2,5 – verlangt. Viele Unis setzen zudem auf differenzierte Auswahlverfahren. Besonders gründlich geht die LMU München vor. Neben dem Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers fordert sie einen TOEFL- (mindestens 600 Punkte) und einen GMAT-Test. Der GMAT ist bereits für MBA-Studiengänge üblich, und auch hier müssen mindestens 600 von 800 möglichen Punkten erreicht werden. Zum Vergleich: MBA-Studenten einer Top-Business-School wie Insead erreichen im Schnitt 700 Punkte.

Auch die Übergangsquoten weichen erheblich voneinander ab. Die Uni Paderborn lässt zehn Prozent zu; nur so könne die Fakultät Master-Studenten optimale Bedingungen bieten, lautet die Begründung. In Mannheim hingegen dürfen 50 Prozent (BWL) beziehungsweise 60 Prozent (VWL) der Bachelors weiterstudieren. Die baden-württembergische Kaderschmiede für den Wirtschaftsnachwuchs will ihre Master zum Aushängeschild machen und auch im Ausland nach den besten Studenten fahnden.

Die großen Technischen Universitäten, die sich unter dem Label TU9 zusammengeschlossen haben, wollen hingegen möglichst alle eigenen Bachelor-Absolventen in den Ingenieur- und Naturwissenschaften zum Master zulassen. Horst Hippler, Rektor der Uni Karlsruhe und Sprecher der TU9, fordert, dass der Master in diesen Fächern an den Unis zum Regelabschluss wird. „Mit Bachelor ist man kein Ingenieur“, sagt der entschiedene Gegner von Quoten und Kapazitätsverordnungen. „Ich kann es zwar nicht garantieren, gehe aber davon aus, dass wir jedem unserer Bachelor einen Master-Studienplatz anbieten können.“ Studenten, die ihren Bachelor an einer Fachhochschule oder Universität gemacht haben, die nicht zum Kreis der TU9 zählt, müssen sich jedoch auf harte Auswahlverfahren einstellen.

In Potsdam wollen die Studenten weiter für den freien Zugang zum Master kämpfen: Rückhalt bekommen sie durch ein Rechtsgutachten des Münsteraner Anwalts Wilhelm Achelpöhler. Dieser geht davon aus, dass pauschale Beschränkungen, etwa über Mindestnoten, nicht mit dem im Grundgesetz (Artikel 12) verankerten Recht auf freie Berufswahl und freie Wahl der Ausbildungsstätte vereinbar ist. Im Auftrag des Potsdamer Asta prüft Achelpöhler derzeit die entsprechenden Studienordnungen. „Damit wollen wir die Uni-Leitung zum Einlenken bringen“, so Studentenvertreter Florian Piepka. Wenn das nicht hilft, will der Asta möglicherweise vor Gericht ziehen und in einem sogenannten Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen prüfen lassen.

Wilhelm Achelpöhler rät betroffenen Studenten in jedem Fall dazu, eine Ablehnung fürs Master-Studium nicht klaglos zu akzeptieren. "Wichtig ist, dass man auf sich aufmerksam macht." Oft nutze es bereits, sich an die Studentenvertretung zu wenden und mit rechtlichen Schritten zu drohen. Der Anwalt ist sich sicher: In naher Zukunft werden die ersten Bachelors gegen ihre abgelehnte Zulassung fürs Master-Studium klagen. „Die Chancen, dass sie Recht bekommen, stehen nicht schlecht.“

Beitrag aus dem Magazin „Junge Karriere“

Dorothee Fricke

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