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Jobs & Karriere: Karriere-Fragean Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Kann ich den Kurs selbst zahlen?

Ich bin Friseurin, beziehe Arbeitslosengeld I und werde demnächst einen einwöchigen Computer-Office-Lehrgang besuchen. Da die Arbeitsagentur eine Förderung des Lehrgangs mangels Notwendigkeit ablehnt, habe ich beschlossen, die Fortbildung selbst zu zahlen. Bekomme ich nun während der Zeit, in der ich mich auf eigene Kosten fortbilde, wenigstens weiter Arbeitslosengeld I?

Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bezieht, muss den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Das heißt: Der Arbeitsuchende muss ständig bereit, in der Lage und durch nichts daran gehindert sein, ohne Verzug eine versicherungspflichtige, zumutbare Beschäftigung auszuüben, die er unter den üblichen Bedingungen auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ausüben kann. Dazu kommt außerdem, dass der Arbeitsuchende in der Lage sein muss, zeit- und ortsnah Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung Folge zu leisten. Dies ist aber während der Teilnahme an einem Vollzeitlehrgang grundsätzlich nicht möglich.

Eine Qualifizierungsmaßnahme wird nur unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. So erhält ein Arbeitssuchender keine Unterstützung, wenn die Qualifizierungsmaßnahme als nicht notwendig angesehen wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann.

Die Weitergewährung des Arbeitslosengeldes I während der Teilnahme einer selbst finanzierten Qualifizierungsmaßnahme ist möglich, wenn die Maßnahme nicht mit einem qualifizierten Abschluss endet, es sich um eine kurze Maßnahme handelt und die Arbeitsagentur zustimmt.

Der Bezieher von Arbeitslosengeld I muss allerdings seine Bereitschaft erklären, die Maßnahme abzubrechen, sobald eine berufliche Eingliederung in Betracht kommt, und zu diesem Zweck mit dem Träger der Maßnahme die Möglichkeit zum Abbruch vereinbaren. In diesem Fall ist der Arbeitsuchende aber auch während der Teilnahme an der Fortbildung dazu verpflichtet, sich weiterhin selbst um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Ob die notwendigen Kriterien erfüllt sind und das Arbeitslosengeld I während der selbst finanzierten Qualifizierungsmaßnahme weitergezahlt wird, obliegt der Beurteilung im Einzelfall. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler in der Arbeitsagentur. Foto: Promo

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