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Jobvermittlung: Neue Förderungen für Arbeitslose

Ab 2009 hat die Arbeitsagentur eine Reihe neuer Förderungen für Arbeitssuchende im Programm. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines persönlichen Vermittlungsbudgets.

Das sogenannte Vermittlungsbudgets, fasst Leistungen zusammen, die bislang in Einzelvorschriften geregelt waren. Aus diesem Budget werden jetzt individuelle Hilfen zum Einstieg in den Job gewährt. Darunter fallen etwa Leistungen wie Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung.

Dazu kommt, dass bestimmte Nachweise, wie zum Beispiel der Gesundheitspass, nun unbürokratischer finanziert werden können. Die Vermittler sind in der Lage, jetzt schneller zu helfen. In Einzelfällen ist sogar ein Zuschuss „für die Aufwertung des persönlichen Erscheinungsbildes“ möglich – sofern dies für die Arbeitsaufnahme nötig ist.

Neu ist auch der Rechtsanspruch auf die Förderung einer Maßnahme, mit der der Hauptschulabschluss nachgeholt werden kann. Diese wird bei Jugendlichen immer mit einer Berufsvorbereitungsmaßnahme und bei Erwachsenen mit einer beruflichen Weiterbildung kombiniert.

Wer erwerbsfähig ist, Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbstständig macht, kann neben einem Einstiegsgeld nunmehr auch Zuschüsse und Darlehen für die Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern erhalten – wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit dauerhaft überwunden oder verringert wird. Dazu gehören die Betriebs- und Geschäftsausstattung wie PC, Software, Telefon, Kopierer oder Büromöbel, aber auch Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsmittel. Die Zuschüsse dürfen5 000 Euro aber nicht übersteigen und sind nur zweckgebunden möglich. Sie sollen bevorzugt bei kleineren Anschaffungen und für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden. Klaus Pohl

Der Autor ist Sprecher der Bundesagentur für Arbeit in Berlin. Weiteres unter www.arbeitsagentur.de

Klaus PohlD

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