DIE BEWERBUNG: Voraussetzungen und Fristen
SCHULABSCHLUSSBewerber müssen je nach Berufsziel mindestens einen Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife vorweisen. ARBEITSERLAUBNISVoraussetzung ist eine Arbeitserlaubnis und gute Deutschkenntnisse.
Stand:
SCHULABSCHLUSS
Bewerber müssen je nach Berufsziel mindestens einen Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife vorweisen.
ARBEITSERLAUBNIS
Voraussetzung ist eine Arbeitserlaubnis und gute Deutschkenntnisse. Wer zur Polizei will, muss deutscher Staatsbürger sein.
BEWERBUNGSFRISTEN
Das Ausbildungsjahr beginnt gewöhnlich im September, bei der Polizei im März und April. Das Auswahlverfahren 2009 ist bereits abgeschlossen.
Bewerbungsschluss ist meist der 31. Dezember des Vorjahres, bei der Polizei entsprechend früher.
Wer sich für eine Ausbildung ab 2010 interessiert, kann sich ab Sommer 2009 bewerben.
INFORMATIONEN
Informationen rund um die Bewerbung (Fristen, Bewerbungsvoraussetzungen, Ausbildungsmöglichkeiten) gibt es auf den Internetseiten der jeweiligen Behörde unter: www.berlin.de/hjav/ausbildung/ausbildungsberufe.html. mma
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