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Wirtschaft: Kartellamt will die Post für Wettbewerber öffnen

Konzern zieht gegen Entscheidung vor Gericht

Berlin Die Deutsche Post soll auch Konkurrenten die Rabatte gewähren, die sie ihren Großkunden gibt. Dazu will das Bundeskartellamt den Konzern zwingen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Es sei Sofortvollzug angeordnet worden. Ein Postsprecher kündigte an, dass der Konzern beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen Eilantrag gegen die Anordnung stellen werde. So lange der Antrag verhandelt werde, sei der Sofortvollzug ausgesetzt, sagte der Sprecher dem Tagesspiegel. Eine Entscheidung werde voraussichtlich einige Wochen benötigen.

Bei dem Streit geht es um postvorbereitende Leistungen. Großkunden erhalten von der Post – bei bestimmten Mengen – zurzeit Rabatte von drei bis 21 Prozent für das Abholen, Vorsortieren und Einliefern von Briefen unter 100 Gramm. Kleinere und mittlere Unternehmen kommen in der Regel nicht auf die nötigen Briefmengen. Auch wenn private Dienstleister als so genannte Konsolidierer das Briefaufkommen mehrerer Unternehmen bündeln, verwehrte der Konzern bisher Rabatte. Dadurch behindere die Post jedoch den Marktzutritt von Konkurrenten, urteilte das Kartellamt. Großkunden und Konsolidierer dürften zukünftig nicht unterschiedlich behandelt werden.

Die Post will vor dem OLG Düsseldorf klagen. Unabhängig von dem Ausgang des Eilantrags werde auch ein Hauptsacheverfahren beantragt, sagte ein Sprecher. Nach Schätzungen des Konzerns könnte die Entscheidung des Kartellamts einen Umsatzverlust an die Konkurrenten von etwa 200 Millionen Euro bedeuten. Doch laut Postgesetz ist die Post dazu verpflichtet, bundesweit Briefdienste anzubieten. Für die dadurch entstehenden Lasten habe der Gesetzgeber der Post eine Exklusivlizenz eingeräumt, die auch die postvorbereitenden Leistungen umfasse, sagte der Postsprecher. Das Kartellamt bewertet die Regelung jedoch als „europarechtswidrige nationale Vorschrift“. Die Post könne sich deshalb auch nicht darauf berufen. hop

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