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Wirtschaft: Kartellprozess: Hoffnung für Microsoft

Der öffentliche Teil des Berufungsverfahrens im spektakulären Kartellprozess gegen Microsoft ist am Dienstag nach zweitägigen Anhörungen in Washington zu Ende gegangen. Nach mehreren Jahren zeichnet sich für den Softwarekonzern aus Redmond im US-Bundesstaat Washington ein Lichtblick ab.

Der öffentliche Teil des Berufungsverfahrens im spektakulären Kartellprozess gegen Microsoft ist am Dienstag nach zweitägigen Anhörungen in Washington zu Ende gegangen. Nach mehreren Jahren zeichnet sich für den Softwarekonzern aus Redmond im US-Bundesstaat Washington ein Lichtblick ab. Nach Ansicht der meisten Beobachter ließen die sieben Berufungsrichter wenig Verständnis für Bundesrichter Thomas Penfield Jackson erkennen, der im vergangenen Jahr die Zerschlagung des Unternehmens in zwei getrennte Firmen angeordnet hatte.

Wie erwartet hatten die Microsoft-Anwälte gefordert, die angeordnete Zerschlagung des Konzerns aufzuheben. Begründet wurde dies unter anderem mit der Befangenheit des Richters. So habe Jackson noch während der Verhandlungen in Interviews seine Abneigung gegen Microsoft-Gründer Bill Gates deutlich gemacht. Der Richter hatte Bill Gates in Interviews mit Napoleon und Microsoft mit einer "mörderischen Straßenbande" verglichen.

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Angesichts dieser Einstellung sei Jackson "von einem vom Gesetz nicht zugelassenen Wunsch" geleitet worden, Microsoft zu "bestrafen", sagte Microsoft-Anwalt Steven Holley. In ungewöhnlich harschen Worten übten die Berufungsrichter Kritik an ihrem Kollegen. "Wenn alle Richter dies täten, dann wäre das ganze System eine Scharlatanerie", kritisierte der Gerichtsvorsitzende Harry Edwards. Er sei über die Äußerungen sehr "besorgt", fügte Edwards hinzu.

Neben den Vorwürfen gegen Jacksons ging es vor allem um die Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Verknüpfung des Microsoft Webbrowsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Die Berufungsrichter warfen hierbei ihrem Kollegen der ersten Instanz vor, er habe es versäumt, den relevanten Markt, in dessen Rahmen der Monopolmissbrauch durch Browser-Bündelung stattgefunden haben soll, nachvollziehbar zu definieren. Prozessbeobachter rechnen angesichts der Fragen der Berufungsrichter damit, dass das Verfahren zu einer Überarbeitung in die erste Instanz zurück verwiesen wird. Wegen der heftigen Vorwürfe gegen Jackson wird jedoch damit gerechnet, dass ein anderer Richter diesen zu erwartenden Revisionsschritt leiten wird.

ruk

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