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Wirtschaft: Kein Anspruch

Wenn der Nachbar beim Tapezieren oder bei der Gartenarbeit hilft und das kostenlos tut, ist die Sache klar: Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit und daher rechtlich zulässig. Allerdings soll der hilfsbereite Nachbar für seine Freundlichkeit nicht auch noch bestraft werden.

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Wenn der Nachbar beim Tapezieren oder bei der Gartenarbeit hilft und das kostenlos tut, ist die Sache klar: Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit und daher rechtlich zulässig. Allerdings soll der hilfsbereite Nachbar für seine Freundlichkeit nicht auch noch bestraft werden. Daher gibt es bei solchen Gefälligkeitsdiensten keine Haftung. Für Unfälle oder Schäden muss der Nachbar daher in aller Regel nicht zahlen. hej

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