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Wirtschaft: Ladenschluss

Das Ladenschlussgesetz (siehe Bericht auf dieser Seite) gilt seit 1956 und regelt die Öffnungszeiten von Geschäften. Am 1.

Das Ladenschlussgesetz (siehe Bericht auf dieser Seite) gilt seit 1956 und regelt die Öffnungszeiten von Geschäften. Am 1. Juni trat die jüngste Änderung des Gesetzes in Kraft: die Geschäfte dürfen nun an Sonnabenden von sechs bis 20 Uhr öffnen, anstatt nur bis 16 Uhr. Außerdem wurde der Zwang zur Schließung um 14 Uhr an Sonnabenden vor verkaufsoffenen Sonntagen aufgehoben. Unter der Woche gelten, wie jetzt auch am Sonnabend, Öffnungszeiten von sechs bis 20 Uhr. An Sonn und Feiertagen gilt noch immer ein allgemeines Verkaufsverbot. Allerdings gibt es inzwischen viele Ausnahmen zu dieser strikten Regel. So dürfen Tankstellen und Geschäfte in Bahnhöfen oder Flughäfen rund um die Uhr geöffnet haben. Auch Warenautomaten dürfen laut Gesetz durchgängig benutzbar sein. An vier Sonntagen im Jahr können die Landesbehörden auch den Sonntag für das Öffnen der Geschäfte freigeben. Tsp

LEXIKON

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