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Wirtschaft: Länderfinanzausgleich: Vom Wettbewerb profitieren alle

Nehmen wir Ortwin Runde. Runde ist der Bürgermeister das Stadtstaates Hamburg, und ihn zu nehmen, ist unverfänglicher als über den Regierenden Bürgermeister von Berlin zu reden.

Nehmen wir Ortwin Runde. Runde ist der Bürgermeister das Stadtstaates Hamburg, und ihn zu nehmen, ist unverfänglicher als über den Regierenden Bürgermeister von Berlin zu reden. Runde ist übrigens auch Chef einer Metropole, die Dienstleistungen für die gesamte Republik erbringt. Das wussten zwar die Bewohner von Bayern oder Baden-Württemberg bisher nicht und Runde kann auch nicht wirklich sagen, welche Dienste Hamburg den Südländern bereitstellt. Doch Rundes Standpunkt muss dafür herhalten, dass Bayern und Baden-Württemberg die Hamburger für diese fiktiven Dienstleistungen entschädigen sollen.

Weil die Südländer sich das jetzt nicht mehr gefallen lassen wollen, fordern sie eine Änderung des Stadtstaatenprivilegs: Das reiche Hamburg müsste eine Milliarde Mark mehr in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Und die Ahnung, was erst den armen Stadtstaaten Bremen oder Berlin nach dem Tod dieser so genannten Einwohnerwertung blühen würde, lässt deren Bürgermeister erbleichen. Ganz unverschämt ist die Position der Südländer nicht. Selbst wenn man zugesteht, dass das jeweilige Umland von den Leistungen des Stadtstaates profitiert, dürfte man konsequenterweise nur folgern, dass die Niedersachsen und Brandenburger - aber nicht die Hessen und Schwaben - für diesen Service zahlen.

Das Stadtstaatenprivileg ist nur ein kleines Teilproblem der unendlichen Querelen um den Länderfinanzausgleich. Kein Wunder, dass auch die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrem Treffen am Sonnabend den Gordischen Knoten nicht zu trennen vermochten. Für den Bürger sieht es mehr und mehr so aus, als ginge es nur um unanständiges Gefeilsche geldgieriger und geiziger Landesfürsten. Doch dahinter steckt die Grundsatzentscheidung darüber, wie ernst wir es mit dem Föderalismus meinen. Der Länderfinanzausgleich, so wie er heute praktiziert wird, will Ungleichheiten in der Leistungskraft zwischen Bund und Ländern durch ein System von Transfers ausgleichen. Die Absicht ist gut: Ein "bündisches Prinzip" der Verfassung soll Solidarität ermöglichen und Gleichheit der Lebensverhältnisse zwischen Hamburg und Passau herstellen. Doch die gute Absicht führt zu schlechten Ergebnissen. Weder den reichen noch den armen Bundesländern bietet der Finanzausgleich Leistungsanreize: Ein reiches Bundesland muss sich hüten, noch erfolgreicher zu sein, weil es den Überschuss abgeben müsste. Ein armes Bundesland verliert Transfers im Maße das eigenen Erfolgs.

Nur auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die reichen Länder die Opfer des praktizierten Länderfinanzausgleichs wären. In Wirklichkeit verlieren alle. Denn der Finanzausgleich bringt Wachstumsverluste für Reiche und Arme. Neueren Berechnungen zufolge schwächt der Länderfinanzausgleich das Wachstum um jährlich rund 1,5 Prozentpunkte. Das ist nicht wenig. Es heißt im Klartext: Den armen Ländern wird Wachstum vorenthalten, denn sie könnten mehr leisten, wenn sie sich anstrengen müssten. Die Konsequenz aus dieser Einsicht ist nicht neu: Auch zwischen den Ländern muss mehr Wettbewerb herrschen. Das würde wirtschaftlich zu mehr Wohlstand und politisch zu mehr Föderalismus führen.

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