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Eine Frau betrachtet am in der Arbeitsagentur aktuelle Stellenangebote. Darunter sind auch Angebote von Sozialbetrieben, die bei der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen helfen sollen - und vom Staat gefördert werden.

© Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter stecken Klienten in Kurse – um eigene Ziele zu erreichen

Der Bundesrechnungshof wirft den Arbeitsagenturen Geldverschwendung und systematische Fehler bei Maßnahmen für Langzeitarbeitslose vor. Es geht nicht allein um 190 Millionen Euro im Jahr.

Jobcenter-Mitarbeiter profitieren davon, ihre sogenannten „Kunden“ in Kurse zu zwingen. Wer in diesen Maßnahmen sitzt, ist offiziell nicht arbeitslos und nach Kursende für ein Jahr nicht langzeitarbeitslos. Stimmen die Zahlen der Mitarbeiter am Jahresende, haben sie Chancen auf eine Festanstellung oder Beförderung. Die Vorgesetzten bekommen für gute Zahlen ihres Teams Geldprämien. Über dieses Anreiz-System berichteten wir im vergangenen Dezember.

Wie weit Jobcenter gehen, um Arbeitslose in Kurse zu bringen, zeigt eine neue Recherche: Interne Dokumente des Bundesrechnungshofs (BRH) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeichnen das Bild von einem bewussten Übereinkauf mit Millionenschaden und dem Umgehen des Vergaberechts.

Die Rechtsaufsicht über die Arbeitsagentur und deren Jobcenter hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Zu unserer Beschreibung des Anreiz-Systems baten wir das Ministerium um eine Stellungnahme. Die Antwort: „Zuweisungen in Maßnahmen bei einem Träger (MAT) müssen zweckmäßig sein.“ Das sei der Fall, wenn eine „Aktivierung“ der Arbeitslosen erforderlich sei und der Kurs dem „Integrationsfortschritt“ diene. „Die Auslastung von Maßnahmen erfolgt nicht um ihrer selbst willen.“

Eine Mitteilung des Bundesrechnungshofs an das Ministerium „über die Prüfung der Zuweisung und Durchführung von Präsenzmaßnahmen“, die der Redaktion vorliegt, widerspricht dem. Das Schreiben war mehr als vier Monate vor unserer Bitte um eine Reaktion rausgegangen.

Stichprobenartig mehr als 600 Kurse geprüft

Die Prüfer hatten die Vergabe und den Einkauf von 617 Plätzen in 35 Kursen untersucht. Mit dem Ergebnis: In 182 Fällen war der Kurs „nicht Bestandteil einer auf den Einzelfall bezogenen Eingliederungsstrategie“. In 212 Fällen hatten die Mitarbeiter die Arbeitslosen vor Beginn „nicht hinreichend über den mit der Zuweisung verfolgten Zweck“ informiert. 30 Prozent der Teilnehmer hatten „bereits eine oder mehrere vergleichbare Maßnahmen absolviert“. Die Prüfer kommen somit zu dem Schluss, dass Jobcenter „planlos“ Kurse verteilten: „Durch ihr nicht zielgerichtetes Vorgehen und die mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter in einem erheblichen Teil der geprüften Fälle deren unverzügliche Eingliederung nicht gefördert, sondern sogar gefährdet.“

Jobcenter buchen bei Bildungsträgern systematisch zu viele Kurse für Arbeitslose und verschwenden so Geld, ohne den Betroffenen zu helfen, rügt der Rechnungshof.
Jobcenter buchen bei Bildungsträgern systematisch zu viele Kurse für Arbeitslose und verschwenden so Geld, ohne den Betroffenen zu helfen, rügt der Rechnungshof.

© Jens Kalaene/dpa

In einer Stellungnahme antwortet die Arbeitsagentur dem Rechnungshof: „Der Befund, das die Jobcenter die Leistungsberechtigten planlos Maßnahmen zugewiesen haben, wird nicht geteilt.“ Begründet wird dies nicht. Die Prüfer blieben bei ihrem Befund.

Der Rechnungshof bemängelte auch, dass die Jobcenter Kursplätze in übermäßiger Zahl eingekauft hätten: bei 33 Kursen hätten sie mit den Anbietern die Vergütung einer Mindestzahl an Plätzen vereinbart, unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Diese vergütungspflichtigen Plätze waren aber nur zu 85 Prozent besetzt. Die Prüfer rechnen vor, dass dadurch – hochgerechnet auf alle Jobcenter – ein jährlicher Schaden von rund 190 Millionen Euro entstehen dürfte. Mehr noch: Für zehn Kurse hatten die Jobcenter nicht einmal dokumentiert, wie sie den Bedarf an Plätzen ermittelt hatten. Der Rechnungshof attestiert den Jobcentern eine „schwache Bedarfsanalyse“.

Wer analysiert den Bedarf an Kursplätzen? Die Arbeitsagentur erklärt: „Der Maßnahme-Einkauf wird in der Regel im Rahmen von Besprechungen der Teams geplant.“ Die Vorschläge würden der Geschäftsführung vorgelegt. Der Übereinkauf entsteht also auf der Ebene der Integrationsfachkräfte und Teamleiter, dort, wo die „Zielerreichung“ Mitarbeitern die größten Vorteile bringt.

Mehr Kurse als nötig gebucht: Das hat System

Wie wird ein zu hoher Einkauf dort gerechtfertigt? Der Rechnungshof nennt die Bedarfsmeldung eines der Teams, das 16 Plätze für eine Maßnahme gefordert hat. Auf Nachfrage der Prüfer räumten sie ein, dass zehn Teilnehmerplätze eigentlich gereicht hätten. Im Wege der Vergabe „mussten“ nach ihren Angaben jedoch 16 Plätze eingekauft werden. Warum, erklärten die Mitarbeiter nicht.

Das Beispiel erklärt die Arbeitsagentur in ihrer Stellungnahme zum Einzelfall. Dem steht aber das Protokoll einer Versammlung von Teamleitern der Hamburger Jobcenters vom 14. Dezember 2017 entgegen. Zu einem der Kurse, die in Hamburg angeboten werden, steht, es habe „zu viele Plätze eingekauft. Eine volle Besetzung der Plätze werde daher als erfolgskritisch angesehen.“ Das widerspricht der Einzelfall-Behauptung der Arbeitsagentur. Solche Fälle stärken eher den Eindruck, dass ein Übereinkauf von Kursen in Jobcentern weiterhin verbreitet ist.

Aus Sicht der Jobcenter-Teams ist das auch sinnvoll: zu viel eingekaufte Kurse rechtfertigen, was intern „Besetzungsdruck“ genannt wird. Sie können die bedarfslose Zuteilung von Kursen als ein Bemühen um Wirtschaftlichkeit rechtfertigen. Wie sie dabei vorgehen, kann man im Bericht des Bundesrechnungshofes ebenfalls nachlesen. „Ein Jobcenter umging bei zwei der vier dort geprüften Maßnahmen das Vergaberecht“, heißt es. Das Jobcenter habe zwar „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ verteilt – womit Hartz-IV-Empfänger einen Kurs frei wählen können. Im Abschlussgespräch mit den Prüfern habe das Jobcenter aber eingeräumt, dass es den Leistungsberechtigten gar keine Möglichkeit gegeben hatte, sich selbst einen Anbieter zu suchen. Man habe nicht das Risiko eingehen wollen, „unbesetzte eingekaufte Teilnehmerplätze vergüten zu müssen.“

Jobcenter haben Druckmittel, um Arbeitslose in Kurse zu zwingen

Weder die Arbeitsagentur noch das Arbeitsministerium hätten sich zu diesem Vorgang geäußert, schreiben die Prüfer – und auch jetzt vergeben die Hamburger Jobcenter Gutscheine für den Kurs „Hin zum Handwerk.“ Im Protokoll der Teamleiter-Sitzung vom Dezember steht: Es solle in der Stadt „die dreifache Anzahl an „Zuweisungen“, also mindestens 270, erzeugt werden, um die Plätze auszulasten.“

Für das „Erzeugen von Zuweisungen“ stehen den Mitarbeitern Sanktionen zur Verfügung. Dass diese auch in die Wohnungslosigkeit münden dürfen, zeigt eine Fachanweisung für die Behörde in Hamburg. „Der Sinn einer Sanktion soll eine Verhaltensänderung des Leistungsberechtigten sein“, heißt es. Eine Sanktion solle „durch eine Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft oder Behebung einer vergleichbaren Notlage nicht konterkariert werden.“ Wer sich weigert, Kurse auszuhalten, soll durch zeitlich überlappende Sanktionen von je drei Monaten zahlungsunfähig werden. Ein Darlehen, mit dem etwa in Berlin Mietschulden aufgeschoben werden können, ist während dieser Zeit in Hamburg ausdrücklich ausgeschlossen.

Zielvorgaben treiben Mitarbeiter der Jobcenter an

Es ergibt sich also folgendes Bild: Die statistischen Vorgaben der Arbeitsagentur werden von Jobcenter-Mitarbeitern in den Einkauf von Kursplätzen übersetzt. Es ist der Bedarf der Mitarbeiter nach Zielerreichung, der sie antreibt, nicht der Bildungsbedarf der Arbeitslosen (hier der Bericht zur Statistik für Februar 2018). So werden regelmäßig zu viele Plätze eingekauft, in die Arbeitslose dann gezwungen werden. Zum Vorteil der Mitarbeiter.

Auf erneute Bitte um Stellungnahme bestreiten Arbeitsministerium und Arbeitsagentur, von Fällen erheblichen Übereinkaufs oder bedarfsloser Zuweisung Kenntnis zu haben. Außerdem setze die Zielerreichung der Mitarbeiter „definitiv keinen Anreiz für einen übermäßigen Einkauf von MAT-Maßnahmen.“

Dafür, dass der organisierte Interessenkonflikt weiter besteht, ist gesorgt: In einem Interview im vergangenen Dezember forderte BA-Chef Detlef Scheele von der neuen Regierung massive zusätzliche Finanzmittel für seine Jobcenter. Die Gelder würden dann verstärkt „nach Wirkung“ verteilt. „Wenn die Zahl der Langzeitarbeitslosen kontinuierlich sinkt“, sagte er, „soll das honoriert werden“.

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