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Wirtschaft: Lexikon: Insidergeschäft

Jemand, der aufgrund seiner beruflichen Position einen Wissensvorsprung besitzt und diesen für eigene Handelsaktivitäten nutzt, tätigt damit ein Insidergeschäft (siehe Bericht ). Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist die Gruppe der Insider genau definiert.

Jemand, der aufgrund seiner beruflichen Position einen Wissensvorsprung besitzt und diesen für eigene Handelsaktivitäten nutzt, tätigt damit ein Insidergeschäft (siehe Bericht ). Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist die Gruppe der Insider genau definiert. Hierzu gehören sowohl die Mitglieder der Geschäftsführung als auch die Mitglieder des Aufsichtsrates. Dieser Personenkreis kennt Informationen, deren Veröffentlichung den Kurs einer Aktie erheblich beeinflussen können. Verkauft zum Beispiel ein Vorstand Aktien seines Unternehmens, bevor er der Öffentlichkeit negative Zahlen präsentiert, tätigt er damit ein verbotenes Insidergeschäft. Dem Vorstand drohen dann Geldstrafen oder aber Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren. In der Vergangenheit gelang es jedoch in den wenigsten Fällen den Beschuldigten Insidergeschäfte nachzuweisen.

phs

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