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Wirtschaft: Lexikon: Mitbestimmung

In Deutschland gibt es zwei Arten von Mitbestimmung: die Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und die betriebliche Mitbestimmung, die - sofern der Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer hat - in jeder Firma durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. Die Mitbestimmung über die Aufsichtsräte geht aus Arbeitnehmersicht am weitesten in der Montanmitbestimmung.

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In Deutschland gibt es zwei Arten von Mitbestimmung: die Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und die betriebliche Mitbestimmung, die - sofern der Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer hat - in jeder Firma durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. Die Mitbestimmung über die Aufsichtsräte geht aus Arbeitnehmersicht am weitesten in der Montanmitbestimmung. In den Aufsichtsräten von Kohle- und Stahlunternehmen sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber tatsächlich gleichberechtigt. Dagegen sieht das allgemein gültige Mitbestimmungsgesetz zwar auch eine Parität vor. Bei Gleichstand hat aber der Aufsichtsratsvorsitzende eine doppelte Stimme - und den Vorsitzenden stellt in der Regel die Kapitalseite.

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