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Wirtschaft: Lexikon: Urabstimmung

Die Urabstimmung (siehe Bericht ) bildet die Voraussetzung für einen Streik. Können sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht auf einen Abschluss einigen, erklärt die regionale Tarifkommision das Scheitern der Gespräche.

Die Urabstimmung (siehe Bericht ) bildet die Voraussetzung für einen Streik. Können sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht auf einen Abschluss einigen, erklärt die regionale Tarifkommision das Scheitern der Gespräche. Der Vorstand der Gewerkschaft muss im Folgenden über die Urabstimmung in dem betreffenden Tarifbezirk beschließen. Bei der geheimen Urabstimmung dürfen nur Mitglieder der Gewerkschaft teilnehmen, deren Arbeitgeber sich an dem Flächentarifvertrag beteiligen. Stimmen 75 Prozent für einen Streik, kann der Vorstand den Arbeitskampf ausrufen. Gelingt vor Streikbeginn noch eine Einigung, muss die Basis nicht noch einmal befragt werden. Bahnt sich die Lösung erst nach Beginn des Streiks an, ist für den Abschluss noch einmal eine Urabstimmung durchzuführen.

phs

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