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Wirtschaft: Mehr Berufe sind zumutbar

ÄNDERUNGEN IN DER ARBEITSMARKTPOLITIK - Auch die Anfahrt zu Arbeitsstelle kann länger dauernVON WOLFGANG BÜSEREin Grundsatz der Arbeitslosenversicherung lautet: Arbeitslosengeld erhält nur, wer bereit ist, jede "zumutbare" Beschäftigung anzunehmen.Das sind die neuen verschärften Zumutbarkeitsregelungen: Bisher galt, daß einem Arbeitslosen in den ersten sechs Monaten einer Arbeitslosigkeit grundsätzlich nur Beschäftigungen seiner Qualifikationsstufe zumutbar waren, nach jeweils weiteren sechs Monaten auch Tätigkeiten der nächstniedrigen Qualifikationsstufen.

ÄNDERUNGEN IN DER ARBEITSMARKTPOLITIK - Auch die Anfahrt zu Arbeitsstelle kann länger dauernVON WOLFGANG BÜSER

Ein Grundsatz der Arbeitslosenversicherung lautet: Arbeitslosengeld erhält nur, wer bereit ist, jede "zumutbare" Beschäftigung anzunehmen.Das sind die neuen verschärften Zumutbarkeitsregelungen: Bisher galt, daß einem Arbeitslosen in den ersten sechs Monaten einer Arbeitslosigkeit grundsätzlich nur Beschäftigungen seiner Qualifikationsstufe zumutbar waren, nach jeweils weiteren sechs Monaten auch Tätigkeiten der nächstniedrigen Qualifikationsstufen.Die "Zumutbarkeitsanordnung" sah fünf Qualifikationsstufen vor: von der Hochschulausbildung bis zu ungelernten Tätigkeiten. Bereits zum 1.April 1997 sind die Qualifikationsstufen entfallen, die den Arbeitslosen einen zeitlich begrenzten Berufsschutz bieten.Maßstab für die Beurteilung der Zumutbarkeit ist jetzt nur noch der in einer neuen Beschäftigung erzielbare Verdienst. In der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit sind zwar unverändert Beschäftigungen zumutbar, in denen bis zu maximal 20 Prozent weniger verdient werden kann als zuletzt.Doch beträgt die "erste Zeit" der Arbeitslosigkeit nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate. Vom vierten bis zum sechsten Monat der Arbeitslosigkeit werden Lohnminderungen bis zu 30 Prozent zugemutet.Vom siebten Monat an ist dann jede Beschäftigung zumutbar, deren Nettoverdienst das Arbeitslosengeld übersteigt.Praktisch wird aber auch nach Wegfall des Berufsschutzes kaum ein Arbeitgeber einen Ingenieur am Fließband beschäftigen - überqualifizierte Arbeitnehmer sind im Regelfall nicht die ehrgeizigsten Mitarbeiter. Weitere ÄNderung: Für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und zurück waren bisher bei Vollzeitarbeit Pendelzeiten von insgesamt etwa 2 Stunden zumutbar, bei Teilzeitarbeit bis zu sechs Stunden täglich eine Pendelzeit von insgesamt etwa zwei Stunden.Nunmehr ist die Pendelzeit auf bis zu drei Stunden ausgedehnt worden. Unreändert bleibt hingegen: Unzumutbar sind unter anderem Jobs, die für die Familie eine dauernde getrennte Haushaltsführung erfordern.Arbeitslose können sich auf Teilzeitarbeit beschränken, wenn sie Kinder bis zu 15 Jahren oder pflegebedürftige Personen betreuen. Nach einer Teilzeitarbeitsstelle (mit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden zu üblichen Arbeitszeiten) darf auch dann gesucht werden, wenn im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit mindestens zehn Monate eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde und das Arbeitslosengeld auf dieser Basis berechnet wurde.Eine solche Einschränkung ist allerdings nur bis zu sechs Monaten möglich.

WOLFGANG BÜSER

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