zum Hauptinhalt
T-Shirt der Warenhauskette GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, gekauft in der Filiale Bremen, mit einem Label der Better Cotton Initiative BCI. Auf der Vorderseite des Etiketts steht: Wir sind stolzes Mitglied der Better Cotton Initiative. Indem du unsere Produkte aus Baumwolle kaufst, unterstützt du den nachhaltigeren Baumwollanbau. - Auf der Rückseite Foto steht allerdings eine Einschränkung, und das auch nur in Englisch: This product is sourced via a system of mass balance and therefore may not contain Better Cotton. Dieses Produkt wird über ein Massenbilanzsystem bezogen und enthält daher möglicherweise keine Better Cotton. - Die von zertifizierten Better-Cotton-Farmern gelieferte Baumwolle kann nämlich im Zuge der Lieferkette m

© IMAGO/Eckhard Stengel

Mehr Gewissheit für Verbraucher: EU will Mindesstands für grüne Label

Die EU-Kommission will Mindeststandards für grüne Angaben auf Produkten. Wo grün draufsteht, soll auch grün drin sein, so Kommissionsvize Frans Timmermans.

Stand:

Mit neuen Regeln zu grünen Werbeversprechen will die EU-Kommission Verbraucherinnen und Verbrauchern zuverlässige Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten bieten. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Gesetzesvorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht, sollen Unternehmen bei Angaben zur Klimafreundlichkeit künftig Mindeststandards einhalten müssen.

„Grüne Behauptungen sind überall: meeresfreundliche T-Shirts, kohlenstoffneutrale Bananen, bienenfreundliche Säfte, 100 Prozent CO2-kompensierte Lieferungen und so weiter. Leider werden diese Behauptungen viel zu oft ohne jeden Beweis und ohne jede Rechtfertigung aufgestellt“, sagte Kommissionsvize Frans Timmermans.

Mit dem Vorschlag bekämen Verbraucher Gewissheit, „dass etwas, das als grün verkauft wird, auch wirklich grün ist“, sagte Timmermans. So sollen entsprechende Angaben unabhängig geprüft und wissenschaftlich belegt werden. Dabei geht es nicht um Pflichtangaben, sondern um freiwillige Aussagen von Unternehmen zu Produkten und Dienstleistungen.

Einer Studie der Behörde von 2020 zufolge waren mehr als die Hälfte der Angaben über die Klimafreundlichkeit von Waren vage, irreführend oder unbegründet. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen noch das Europäische Parlament und die EU-Staaten darüber verhandeln. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })