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Wirtschaft: Mindestlohn spaltet Fast-Food-Branche

Viele Betriebe können sich eine Untergrenze bei der Bezahlung durchaus vorstellen – und widersprechen damit McDonald’s

Düsseldorf - Teile der deutschen Fast- Food-Branche stehen einem Mindestlohn für Mitarbeiter in Schnellrestaurants aufgeschlossen gegenüber. „Wir könnten uns eine verbindliche Untergrenze in Richtung von sieben Euro in der Stunde vorstellen“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Systemgastronomie (BdS), Thomas Heyll, dem Tagesspiegel. Anschließend sei eine von den Tarifparteien vereinbarte stufenweise Erhöhung auf 7,50 Euro denkbar.

Den von Gewerkschaften geforderten gesetzlichen Mindestlohn in dieser Höhe für alle Branchen lehnt Heyll jedoch ab. Der BdS vertritt die großen amerikanischen Ketten wie Burger King und Pizza Hut in den Tarifverhandlungen. Nach seinen Angaben arbeiten in Deutschland etwa 150 000 Menschen in Schnellrestaurants.

„Wir müssen aufpassen, dass wir keine Verhältnisse wie in Bangladesch bekommen“, sagte Heyll – und widersprach damit indirekt McDonald’s-Deutschland-Chef Bane Knezevic. Dieser hatte im Gespräch mit dem Tagesspiegel das Einstiegs-Lohnniveau von 6,14 bis 7,05 Euro pro Stunde in seinem Unternehmen verteidigt. „Ein Mindestlohn würde bei uns Jobs vernichten“, hatte Knezevic gesagt. Die Gewerkschaft NGG hielt am Dienstag dagegen, der geforderte Mindestlohn würde einen Burger nur um 2,5 Cent verteuern. „Die Folgen eines Mindestlohns sind geringer als die Mehrwertsteuererhöhung“, sagte die stellvertretende NGG-Vorsitzende, Michaela Rosenberger, dieser Zeitung.

Keine Angst vor einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro hat die Fast-Food-Kette Subway, die 4000 Menschen beschäftigt. „Wir empfehlen unseren Franchisenehmern ohnehin, sich bei der Bezahlung an den Tariflöhnen zu orientieren“, sagte der Deutschland-Chef von Subway, Marco Wild. „Und die sind von 7,50 Euro nicht so weit entfernt.“ Auch ein Sprecher der Schnellrestaurantkette Nordsee betonte, in seinem Unternehmen lägen die Einstiegsgehälter schon jetzt auf dem von der Gewerkschaft geforderten Niveau.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erwartet von einem gesetzlichen Mindestlohn dagegen den Verlust tausender Arbeitsplätze. „Mehr als die Hälfte der Stellen droht kurzfristig wegzufallen“, sagte Sandra Warden, Geschäftsführerin Systemgastronomie bei Dehoga. Ihrer Ansicht nach sind vor allem regional tätige Betriebe in Ostdeutschland gezwungen, ihren Mitarbeitern dort zulässige Einstiegslöhne unter sechs Euro zu zahlen. nso/jto

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