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Wirtschaft: Minijob

Was früher die 630Mark-Jobs und später die 325-Euro-Jobs waren, sind seit dem 1. April 2003 die Minijobs.

Was früher die 630Mark-Jobs und später die 325-Euro-Jobs waren, sind seit dem 1. April 2003 die Minijobs. Dabei handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt. Wer in einem Minijob tätig ist, darf nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate innerhalb eines Jahres arbeiten. Der Vorteil für Arbeitnehmer: Sie müssen weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen, erhalten ihren Bruttoverdienst also ohne Abzug. Gewerbliche Arbeitgeber zahlen pauschal 25 Prozent Abgaben, private Haushalte für ihre Haushaltshilfen sogar nur 12 Prozent. Ein Minijob bleibt auch dann steuer- und sozialabgabenfrei, wenn er neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Werden mehrere Minijobs angenommen, werden alle Einkommen addiert. Übersteigen sie 400 Euro, fallen Abgaben an, deren Höhe vom Gesamtverdienst abhängt. höl

LEXIKON

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