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Missbrauchsaufsicht: Preisbremsen-Überprüfung: Versorger zahlen Millionen zurück
Energieversorger haben nach Prüfungen durch das Kartellamt rund 200 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt. Förmliche Verfügungen gab es bislang nicht. Neun Verfahren laufen noch.
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Energieversorger haben im Rahmen von Missbrauchs-Prüfverfahren des Kartellamts zu den Energiepreisbremsen rund 200 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt. Dies teilte die Behörde in Bonn mit. Preisdeckel für Erdgas, Strom und Fernwärme sollten während der Energiekrise 2022/2023 die Verbraucher entlasten. Die Energiefirmen erhielten im Gegenzug Anspruch auf staatliche Ausgleichszahlungen.
Um zu untersuchen, ob die Energieversorger nicht ungerechtfertigt zu hohe Preise angesetzt haben, eröffnete das Bundeskartellamt 2023 und 2024 bei Erdgas, Strom und Wärme insgesamt 70 Prüfverfahren aufgrund auffälliger Sachverhalte wie etwa besonders hoher Arbeitspreise. „Damit wurden stichprobenartig circa 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens überprüft“, erklärte ein Sprecher.
Das Volumen der Anträge von Versorgern auf staatliche Ausgleichszahlungen habe zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitungen bei mehr als 25 Milliarden Euro gelegen. Zu den geprüften Unternehmen zählen unter anderem Stadtwerke, Vertriebsgesellschaften von Energiekonzernen und Energie-Discounter.
61 Verfahren abgeschlossen - Bedenken bei weniger als einem Drittel
61 Verfahren seien bereits abgeschlossen, berichtete das Kartellamt. „In weniger als einem Drittel der abgeschlossenen Prüfverfahren bestanden aufgrund unserer Analyse der individuellen Erlös-/Kostensituation Bedenken“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt laut der Mitteilung.
„Die betroffenen Lieferanten konnten diese Bedenken jedoch durch Rückzahlungen an die Staatskasse im Zusammenhang mit der Endabrechnung oder schon vorher durch Absenken ihrer Vorauszahlungsanträge ausräumen.“ In der Breite hätten sich die geprüften Lieferanten regelkonform verhalten.
Rückzahlungen meistens im „Verständigungswege“ erreicht
Auch in den kritischen Fällen hätten die Verfahren bislang ohne förmliche Verfügung eingestellt werden können, so das Kartellamt weiter. In einigen Fällen seien von den Lieferanten bereits Rückzahlungen vorgesehen gewesen. In den meisten kritischen Fällen habe man die Rückzahlungen im Verständigungswege erreicht. Bei den übrigen abgeschlossenen Prüfverfahren habe sich ein Missbrauch der Entlastungsregeln nicht feststellen lassen.
Neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten von Erdgas und Strom dauern allerdings noch an. „Hier laufen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen“, so das Kartellamt. Um welche Unternehmen es sich handelt, teilte die Behörde nicht mit.
© dpa-infocom, dpa:251218-930-440672/1
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