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22.03.2024, Brandenburg, Trebbin: Ein Polizeibeamter hält während einer Verkehrskontrolle an der Berliner Straße ein Testkit «DrugWipe 6 S» zum Testen von Verkehrsteilnehmern auf Cannabis, Amphetamine, XTC, Ketamine, Kokain und Opiaten. Der Bundesrat hatte am 22. März den Weg zur Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April freigemacht. Foto: Soeren Stache/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Soeren Stache

Tagesspiegel Plus

Cannabis im Straßenverkehr: Polizei kann neues Gesetz kaum durchsetzen

Diskussion um Grenzwerte und Kontrollen beim Autofahren hält an. Auch fehlt es an grundlegenden Daten. Mehr Aufklärung zu Gefahren wäre vor allem für jüngere Menschen wichtig.

Von Victoria Kowsky

Stand:

Seit vergangenen Monat gilt der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blut für Autofahrer:innen, Tetrahydrocannabinol ist verantwortlich für die berauschende Wirkung nach dem Konsum von Cannabis. Verschärfende Ausnahmeregelungen gibt es zum Beispiel für Fahranfänger:innen und bei der Kombination mit Alkohol.

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