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Vom Sascha zum Dieter: Eigentlich darf man sich nicht einfach den Namen eines Prominenten angeln. Aber manchmal geht es doch. Weil der Vorname Sascha sowohl männlich als auch weiblich sein kann, darf man ihn ändern. Aus Sascha Bohlen würde dann Dieter Bohlen.

© Kai-Uwe Heinrich

Namensänderung: Vom Dieter zum Max

Was Moderator Dieter Moor kann, kann auch jeder andere: Wer gute Gründe hat, darf sich umbenennen.

Fernsehmoderator Dieter Moor hat die Nase voll. Er wolle endlich „ändern, was die Altvorderen bestimmt haben“, sagte der 54-Jährige kürzlich. Der Dieter nennt sich nun Max und will das auch amtlich machen. Doch der Schritt vom Künstlernamen zum öffentlich-rechtlichen Namen, der im Personalausweis steht, ist kein leichter. Denn in Deutschland stehen weder Vor- noch Familienname zu freien Disposition.

Der Wunsch allein reicht nicht. Für eine Namensänderung braucht man einen „wichtigen Grund“, sagt Markus Hellwig von der Namensänderungsbehörde des Standesamtes Steglitz-Zehlendorf. So verlangt es Paragraf 3 des Namensänderungsgesetzes. Was ein wichtiger Grund ist, entscheidet der jeweilige Standesbeamte. Mit der Zeit sind jedoch einige Leitlinien entstanden.

DER FAMILIENNAME

Der Staat habe ein Interesse an Namenskontinuität, betont Hellwig. Um seinen Familiennamen zu ändern, muss der „wichtige Grund“ daher die Schutzfunktion des Staates überbieten. Einfach ist das bei Sammelnamen wie Schulze oder Müller. Oder bei Familiennamen, die schwer zu schreiben oder auszusprechen sind. Auch Namen, die anstößig oder lächerlich klingen, wird man ganz gut los. Ein Herr Poppen oder eine Frau Geile haben gute Chancen. „Auch Tierbezeichnungen haben wir oft“, sagt Hellwig.

Gleiches gilt für Kinder, die zum Beispiel den Namen der Pflegeeltern übernehmen wollen oder „Scheidungshalbwaisen“ – Kinder, die mit der Mutter zu deren Geburtsnamen zurückkehren möchten. Auch sie haben gute Karten, berichtet Jutta Sauerborn vom Standesamt Pankow.

Als wichtiger Grund gelten auch psychische Probleme, die mit dem Namen verknüpft sind, etwa Vergewaltigungsfälle in der Familie. Solche Traumata dürfen jedoch nicht rein subjektiv sein, sagt Hellwig vom Standesamt Steglitz-Zehlendorf. Ein psychologisches Gutachten hilft beim Verhandeln mit der Behörde. „Wir wollen schließlich, dass die Namensänderung dann auch einen therapeutischen Effekt hat“, argumentiert Hellwig. Manchmal werde man zum Seelsorger, sagt der Beamte. Auf jeden Fall aber tauche man immer in Familiengeschichte ein.

DER VORNAME

Vornamen sind grundsätzlich leichter zu ändern als Familiennamen. Das öffentliche Interesse ist hier nicht so stark. Es gelten im Prinzip dieselben Gründe wie bei Familiennamen. Gute Chancen auf Änderung haben aber auch Namen, die sowohl für Männer als auch für Frauen stehen – etwa Sandy oder Sascha. Anders als beim Familiennamen wird der Vorname aber oft nicht durch einen neuen ersetzt, sondern neben dem alten Namen mitgeführt. Es steht dann jedem frei, seinen Rufnamen selbst zu wählen – und den anderen Vornamen einfach nicht zu nennen. In Deutschland gelten alle Vornamen als gleichrangig.

DIE KOSTEN

Seinen Namen zu ändern, kann teuer werden: Bis zu 255 Euro werden für eine Änderung des Vornamens fällig, sogar bis zu 1022 Euro für einen neuen Familiennamen. Was es kostet, hängt nicht von der Länge oder der Extravaganz des Namens ab, sondern allein vom behördlichen Aufwand. Je unklarer der Änderungsgrund ist und je mehr Behörden, wie das Jugendamt zum Beispiel, hinzugezogen werden müssen, desto teurer wird es.

Ein Beispiel: Chris, volljährig, alleinstehend. Klarer Fall. Der Vorname ist geschlechtsambivalent, es müssen keine weiteren Behörden eingeschaltet werden: „Das wäre die einfachste Form der Namensänderung“, berichtet Hellwig. Die Regelgebühr hierfür sind 75 Euro.

DIE DAUER

Von Antrag bis Änderung brauchen die deutschen Standesämter unterschiedlich lange, in der Regel zwei bis drei Monate. Beim Standesamt Steglitz-Zehlendorf rechnet Hellwig mit „mehreren Monaten“, je nach Rücksprache mit anderen Behörden. Im Standesamt Pankow dauert die Namensänderung laut Jutta Sauerborn dagegen nur mehrere Wochen.

DIE AUSWAHL

Wird ein Name für änderungswürdig befunden, steht dem Antragsteller die Wahl eines neuen Namen komplett frei. Viele hätten den Irrglauben, dass der neu gewählte Name irgendeinen Bezug zum alten Namen oder zur Familiengeschichte haben müsse, sagt Hellwig. Tatsächlich gelte aber komplette Freiheit. Mit einer Ausnahme: „Der neue Name darf nicht den Keim neuer Schwierigkeiten in sich tragen.“

Hellwig hatte jüngst einen Mann, der den polnischen Vornamen Bartosz trug und diesen zu oft buchstabieren oder erklären musste. Den neuen Namenswunsch konnte Hellwig aber nicht durchgehen lassen: „Er wollte Bart heißen, aber dann hätte ich ihn ja – in Anlehnung an die Simpsons – zu einer gelben Comicfigur gemacht.“ Bei Neugeborenen ist man dagegen freier. Namen wie Skywalker, Rocky, Ultraviolett oder Maradona werden bei Babys heutzutage genehmigt. Bei Namensänderungen eher nicht.

Neben exotischen Namen sind auch die Namen von Personen der Zeitgeschichte oder von Prominenten eine Schranke bei der Namenswahl, „egal ob A-, B- oder C-Promi“, sagt Hellwig. Wer sich also in Bismarck oder in Dieter Bohlen umbenennen will, wird am Standesamt scheitern. Doch was, wenn man schon Bohlen heißt, Sascha Bohlen zum Beispiel? Sascha ist aufgrund des Geschlechts änderungswürdig, sagt Namensexperte Hellwig, „da würde es mir sehr schwerfallen, dem Antragssteller den Dieter zu verweigern“. Wenn einer heute noch  Dieter heißen will.

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