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Wirtschaft: Neue Regeln stören Behindertenförderung Bundesanstalt will besondere Zielgruppen doch wieder fördern

Berlin (asi). Die neuen bundeseinheitlichen Regelungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Weiterbildung von Arbeitslosen haben zu Irritationen in Rehabilitationseinrichtungen und bei Behindertenverbänden geführt.

Berlin (asi). Die neuen bundeseinheitlichen Regelungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Weiterbildung von Arbeitslosen haben zu Irritationen in Rehabilitationseinrichtungen und bei Behindertenverbänden geführt. Der Grund: Mit der Neuorientierung im Bildungsbereich dürfen die Arbeitsämter in Zukunft nur noch Bildungsmaßnahmen zulassen, deren Träger prognostizieren, dass mindestens 70 Prozent der Absolventen nach der Schulung einen Job im ersten Arbeitsmarkt erhalten. Eine solche Quote können Maßnahmen der beruflichen Rehabilitierung jedoch in den meisten Fällen nicht garantieren.

Zielgruppenspezifische Weiterbildung soll es zudem in aller Regel nicht mehr geben. Gerade behinderte Menschen können jedoch meist nur mit spezieller Unterstützung so weitergebildet werden, dass sie einen Job finden. „Das Problem ist erkannt“, sagt Jens Hansen, der in der Nürnberger BAZentrale für die Rehabilitation verantwortlich ist. Nachdem die neuen Bildungsstandards zum Jahresbeginn festgesetzt wurden, sei klar geworden, dass die neue Förderstrategie „zur Zerschlagung sinnvoller Bildungsmaßnahmen führen kann“. Die BA wolle dem allerdings entgegenwirken und in Einzelfallprüfungen auch Bildungsmaßnahmen finanzieren, die den „Normalstandards“ nicht genügen. Die BA fördert jährlich rund 100000 behinderte Menschen.

Für den nach eigenem Bekunden einzigen Weiterbildungsträger für Gehörlose in Berlin haben die neuen Förderrichtlinien allerdings bereits jetzt gravierende Auswirkungen: Dem spezialisierten Lichtenberger Unternehmen Login GmbH musste das Berliner Landesarbeitsamt jetzt mitteilen, dass der Weiterbildungskurs für Gehörlose, der eigentlich am 3. März beginnen sollte, nicht mehr finanziert werden kann. Login-Geschäftsführerin Kerstin Feldner-Kreischer: „Damit wird den gehörlosen Arbeitslosenhilfe-Empfängern der Weg in einen neuen Job versperrt.“ Denn für die Behinderten sei es nicht möglich, einen „normalen“ Bildungskurs zu besuchen. Vor allem, weil sie die Unterstützung von Gebärdendolmetschern benötigten. Solche Angebote würden jedoch von Weiterbildungsträgern, deren Kunden keine Behinderungen hätten, aus Kostengründen nicht gemacht. Und die Eingliederungsquote von Login-Kursen, die speziell auf Gehörlose und Hörgeschädigte abgestimmt seien, erfülle mit rund 50 Prozent die neuen Qualitätsstandards des Arbeitsamtes nicht.

Ein Sprecher des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg bestätigte dem Tagesspiegel, dass mit der Umsetzung der Hartz-Richtlinien in der BA solche zielgruppenspezifischen Weiterbildungsangebote nur noch für schwer behinderte Arbeitslose zugelassen werden. Alle anderen Bildungsträger müssten sich streng den nun geltenden Eingliederungs-Standards unterwerfen.

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