zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Neues Gesetz kommt erst im Frühjahr

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll die „guten Sitten“ im Geschäftsverkehr schützen. Eigentlich sollte die Reform des Gesetzes bereits zum 1.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll die „guten Sitten“ im Geschäftsverkehr schützen. Eigentlich sollte die Reform des Gesetzes bereits zum 1. Januar in Kraft treten, die Einführung wird sich aber bis ins Frühjahr verzögern. Es verbietet irreführende Werbung, Dumpingpreise oder die Schlussverkäufe. Mit der UWGReform werden diese Regeln präzisiert und auf neue Fälle, zum Beispiel bei Werbung im Internet, ausgeweitet. Wichtigste Neuerung für die Verbraucher ist aber die Abschaffung der Schlussverkäufe. Sie erlaubten es den Händlern, Saisonwaren wie Kleidung, Sportartikel oder Lederwaren in einem bestimmten Zeitraum zu herabgesetzten Preisen zu verkaufen. Verboten waren dagegen zeitlich befristete Rabattaktionen, die ganze Sortimente umfasste. Händler wie Elektronikketten oder Baumärkte, die keine Saisonwaren verkauften, blieben außen vor. Die Schlussverkäufe gelten nicht mehr als zeitgemäß, weil die Handelsketten inzwischen schon Wochen vor den Schlussverkaufsterminen die Preise senken. Und seit der Abschaffung des Rabattgesetzes vor zwei Jahren sind Preisaktionen an der Tagesordnung. Der Handelsverband HDE fordert trotzdem die Beibehaltung der Ausverkäufe. Bei einer Abschaffung werde der ruinöse Wettbewerb unter den Händlern noch an Schärfe zunehmen, argumentiert der HDE. msh

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false