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Wirtschaft: New-Economy-Lexikon: Ad-hoc-Mitteilung

Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, Anlegern unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die sich auf die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens auswirken und den Börsenpreis erheblich beeinflussen können. Das schreibt seit 1995 Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes vor.

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Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, Anlegern unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die sich auf die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens auswirken und den Börsenpreis erheblich beeinflussen können. Das schreibt seit 1995 Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes vor. Die Veröffentlichungen heißen Ad-hoc-Mitteilungen und sollen sicherstellen, dass der Kapitalmarkt auch zwischen den Jahresabschlüssen und Quartalsberichten über wichtige Unternehmensereignisse informiert wird. Das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen beklagt, dass immer mehr Aktiengesellschaften die Ad-hoc-Mitteilungen als kostenlose Werbeplattform missbrauchen. Nur wenige haben das so offen gestanden wie das gestrauchelte Neue-Markt-Unternehmen Infomatec: Nachdem es die Umsatzerwartungen für das Jahr 2000 drastisch heruntersetzen musste, gab Infomatec zu, Ad-hoc-Mitteilungen irreführend, wenn nicht falsch formuliert zu haben.

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