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Wirtschaft: New-Economy-Lexikon: Ad-hoc-Mitteilung

Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, Anlegern unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die sich auf die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens auswirken und den Börsenpreis erheblich beeinflussen können. Das schreibt seit 1995 Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes vor.

Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, Anlegern unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die sich auf die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens auswirken und den Börsenpreis erheblich beeinflussen können. Das schreibt seit 1995 Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes vor. Die Veröffentlichungen heißen Ad-hoc-Mitteilungen und sollen sicherstellen, dass der Kapitalmarkt auch zwischen den Jahresabschlüssen und Quartalsberichten über wichtige Unternehmensereignisse informiert wird. Das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen beklagt, dass immer mehr Aktiengesellschaften die Ad-hoc-Mitteilungen als kostenlose Werbeplattform missbrauchen. Nur wenige haben das so offen gestanden wie das gestrauchelte Neue-Markt-Unternehmen Infomatec: Nachdem es die Umsatzerwartungen für das Jahr 2000 drastisch heruntersetzen musste, gab Infomatec zu, Ad-hoc-Mitteilungen irreführend, wenn nicht falsch formuliert zu haben.

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