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Ein Mann versucht eine Autotür mit einer Metallstange aufzubrechen. Technisch versierte Autodiebe immer wieder Sicherheitslücken.

© Axel Heimken/dpa

Einbruch ins Auto: Ohne Aufbruchspuren haftet die Versicherung nicht

Die Klausel in der Police gilt auch bei möglicher Manipulation des Fahrzeugschlüssels. In diesen Fällen trägt die Beweislast der Bestohlene.

Eine Hausratversicherung muss nicht für aus einem Auto gestohlene Gegenstände aufkommen, wenn es keine Aufbruchspuren gibt. Dies gelte auch, wenn es möglich sei, dass die Diebe den Schlüssel des Autos elektronisch manipuliert haben könnten, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Ein Mann hatte gegen seine Versicherung geklagt, die den Schaden nicht bezahlen wollte.

Er forderte 3000 Euro, weil Unbekannte mehrere Gegenstände aus seinem abgestellten Auto gestohlen hatten, ohne Aufbruchspuren zu hinterlassen. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Der Mann habe einen Aufbruch seines Autos nicht nachweisen können, weil es keine Einbruchspuren gebe. Versichert sei nur der Einbruchsdiebstahl, bei dem auch Spuren am Fahrzeug feststellbar seien.

Es sei möglich, dass die Diebe mit einem selbst programmierten Schlüssel an die Beute gelangt seien. Einen solchen Diebstahl habe der Kläger aber nicht nachweisen können. Bei der Methode fangen Täter das Signal eines Autoschlüssels ab, um mit den ausgespähten Daten das Schloss wieder zu öffnen. Diese Art des Aufbruchs sei durch die Klauseln von der Versicherung gedeckt.

Der Kläger habe auch nicht nachweisen können, dass das Auto tatsächlich abgeschlossen gewesen sei. Sollte mit einem Sender die Funkfernbedienung des Schlüssels blockiert worden sein, so dass das Auto offen blieb, sei dies durch den Vertrag mit der Versicherung nicht gedeckt. Laut den Klauseln muss der Diebstahl aus einem abgeschlossenen Fahrzeug erfolgen, damit ein Anspruch besteht. (AFP)

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