zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Pleiteschutz

Geht ein Reiseveranstalter Pleite, muss er seinen Kunden das Geld erstatten beziehungsweise die Kosten der Rückreise übernehmen. Die Veranstalter sind verpflichtet, den Kunden entsprechende Sicherungsscheine auszuhändigen.

Stand:

Geht ein Reiseveranstalter Pleite, muss er seinen Kunden das Geld erstatten beziehungsweise die Kosten der Rückreise übernehmen. Die Veranstalter sind verpflichtet, den Kunden entsprechende Sicherungsscheine auszuhändigen. Wichtig: Zahlen Sie erst, wenn Sie den Schein in Händen halten. Das Dokument sollte unbedingt ein Original ohne Korrekturen sein, mit Namen des Veranstalters und Veranstalternummer. Und: Nehmen Sie den Schein mit auf die Reise.sar

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })