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Ein Smartphone mit einer Google-Anzeige wird vor das Bräustüberl am Tegernsee gehalten.

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Update

Prognosen zu Wartezeiten: Google droht ein Kneipenaufstand

Das Bräustüberl Tegernsee zwingt den US-Konzern wegen offenbar falscher Angaben zu Wartezeiten in die Knie. Weitere Klagen könnten folgen.

Von Laurin Meyer

Es kann voll werden am Tegernsee, dem bayerischen Touristendomizil schlechthin: Restaurants sind überfüllt, vor den Kneipen bilden sich Schlangen. So voll, wie es die Suchmaschine Google ihre Nutzer in der sogenannten Stoßzeiten-Funktion zuletzt glauben ließ, war es aber offenbar selten. Die Wartezeiten einer des Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee, hatte der Konzern mal mit 15 Minuten, mal mit eineinhalb Stunden angegeben. Und das, obwohl das Lokal sogar noch freie Plätze hatte, behauptet jedenfalls Peter Hubert, der Wirt.

Hubert hatte den US-Konzern deshalb verklagt, einem Urteil kam Google jetzt jedoch zuvor. Die Suchmaschine will die Wartezeitangabe für das Bräustüberl dauerhaft deaktivieren. Eine für Mittwoch angesetzte Verhandlung vor dem Landgericht München wurde abgesagt.

„Das Bräustüberl hat gewonnen“, teilte die Traditionsgaststätte daraufhin selbst mit. Es wirkt wie der seltene Achtungserfolg eines Gastwirts gegen einen Weltkonzern. Doch der Fall des Bräustüberls könnte Schule machen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ruft die Betriebe nun dazu auf, die Informationen über Wartezeiten auf Portalen wie Google genau zu prüfen. „Durch solche Falschinformationen könnte betroffenen Lokalbetreibern ein erheblicher Schaden entstehen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Tagesspiegel.

Allein in Bayern hätten sich nach Bekanntwerden der Klage im Juli schon bis zu 30 weitere Betreiber gemeldet, die sich ebenfalls über irreführende Angaben beschwerten, heißt es. Der Verband sieht Google jetzt in der Verantwortung. Man sei nicht prinzipiell gegen eine solche Funktion, wolle aber gemeinsam mit dem US-Internetkonzern nach einer Lösung suchen. „Es geht hier auch um das Image der Marke Google, wenn sich solche Fälle häufen“, sagte Hartges.

Wer in der Suchmaschine nach Restaurants und Kneipen sucht, bekommt neben Kontaktdaten und Bewertungen mittlerweile auch die Auslastung eines Lokals mitgeteilt. Im Stoßzeiten-Diagramm zeigt Google stundengenau an, wann wie viel los ist. Außerdem gibt die Suchmaschine auch eine Einschätzung zur üblichen Wartezeit ab. Die Angaben basieren laut Google auf anonymen Informationen von Personen, die in der Vergangenheit das jeweilige Restaurant besucht haben.

Google bleibt intransparent

Wie viele Daten der Konzern für seine Prognosen auswertet, will Google jedoch nicht verraten. Ebenso wenig, ab wann die Suchmaschine die geschätzten Wartezeiten überhaupt anzeigt. Dass die Berechnungen von Google zu einer realistischen Angabe führen, daran hat der Gaststättenverband jedenfalls erhebliche Zweifel. So würden die Wartezeiten vor gutbesuchten Lokalen von deutlich mehr Faktoren abhängen als von den Angaben bisheriger Besucher – etwa vom Wetter oder von Großveranstaltungen in der Nähe.

Im konkreten Fall argumentierte der Betreiber des Bräustüberls, die falschen Angaben könnten Gäste abschrecken, die sich vorab im Internet informieren. Schon seit zwei Jahren habe er deshalb versucht, gegen Google vorzugehen, nachdem ihn Kunden auf die Funktion aufmerksam gemacht hätten. Im Juli dieses Jahres hat der Konzern die Angaben zum Bräustüberl dann vorläufig von der Seite genommen – wie es heißt nach vielen gescheiterten Kontaktversuchen und zunächst ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Wirt könnte Funktion wieder aktivieren lassen

Doch auch die hat Google nun unterschrieben. „Wir haben die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen“, erklärte ein Sprecher. Ob der Konzern weitere Klagen befürchtet, ließ er unbeantwortet. Google verweist auf sein Feedback-Formular, über das sich Unternehmen melden können. Sollte es sich Peter Hubert vom Bräustüberl noch anders überlegen, will sich der Konzern großzügig zeigen: „Dem Inhaber des Restaurants steht es natürlich frei, die Funktion in Zukunft wieder freischalten zu lassen.“ (mit dpa)

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