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Wirtschaft: Provider müssen illegale Internetseiten sperren

Gutachter am Europäischen Gerichtshof: Zugänge zu Filmseiten können blockiert werden. Constantin Film stellte Antrag.

Luxemburg - Internetanbieter können zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen, schreibt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-314/12). Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen folgen die Richter dabei dem Gutachten.

Im konkreten Fall geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film sowie die Wega Filmproduktionsgesellschaft hatten UPC Telekabel gerichtlich verpflichten wollen, den Zugang zu kino.to für seine Kunden zu blockieren. Zwar ist kino.to inzwischen nicht mehr online, denn die Seite stellte 2011 den Betrieb ein. Der Betreiber und mehrere Mitarbeiter wurden mittlerweile verurteilt. Doch selbst wenn die Website Vergangenheit ist: Auch in Zukunft werden die Gerichte „zahlreiche ähnliche Fälle“ klären müssen, schreibt der Gutachter.

Dabei sollten Filmfirmen sich zunächst unmittelbar an die Betreiber der rechtswidrigen Webseite wenden. Doch nicht immer sind die Betreiber und deren Provider greifbar, oft sitzen die Anbieter außerhalb Europas. Daher können die nationalen Gerichte auch die Internetanbieter ganz normaler Nutzer zu Blockaden auffordern. Denn der Rechteinhaber dürfe „nicht gegenüber einer massiv seine Rechte verletzenden Website schutzlos gestellt werden“. Tippen Kunden dann die Webadresse in ihren Browser ein, dürften Internetanbieter sie nicht auf die Seite weiterleiten. Allerdings müssten die Gerichte den Providern konkrete Sperrvorgaben für betroffene Webseiten machen.

Ein ähnlicher Vorschlag für das Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie hatte in Deutschland für Diskussionen gesorgt und wurde schließlich verworfen. Dass sich Sperren von Webseiten grundsätzlich umgehen lassen, macht sie nach Auffassung des Gutachters nicht überflüssig. „Zwar mögen potenziell viele Nutzer in der Lage sein, eine Sperrung zu umgehen. Hieraus folgt jedoch keinesfalls, dass jeder dieser Nutzer sie auch umgehen wird.“ Möglicherweise falle manchen Nutzern erst durch die Sperre auf, dass sie ein illegales Angebot ansteuern wollten. dpa

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