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Wirtschaft: RATGEBER: SCHLUSSVERKAUF - Verhandeln lohnt sich

Zum SSV muß nochmals reduziert werdenVON KAI NITSCHKEReduziert steht groß auf dem Schild in der Eingangshalle des KaDeWe.Auch die übrigen Geschäfte in der Berliner Innenstadt werben schon seit langem mit herabgesetzten Preisen.

Zum SSV muß nochmals reduziert werdenVON KAI NITSCHKE

Reduziert steht groß auf dem Schild in der Eingangshalle des KaDeWe.Auch die übrigen Geschäfte in der Berliner Innenstadt werben schon seit langem mit herabgesetzten Preisen.Dabei beginnt der gesetzlich festgelegte Sommerschlußverkauf erst in einer Woche."Einige Händler begreifen das Geschäft nicht", sagt Thomas Werz, Pressesprecher beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und beklagt die "zunehmende Verwilderung des Wettbewerbs".Nach Ansicht des HDE-Sprechers ist ein auf zwölf Werktage begrenzter Schlußverkauf sinnvoll.Davor sollten die Kunden allenfalls mit wenigen gezielten Sonderangeboten auf den herannahenden Schlußverkauf eingestimmt werden. Verbraucherschützer beurteilen dies anders.So sieht die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) keinen vernünftigen Grund, warum für den Schlußverkauf nur zwei Wochen zur Verfügung stehen sollen."Der Verbraucher will für einen preisgünstigen Einkauf nicht vom Gesetzgeber abhängig sein", schreibt die VZS in einer Mitteilung zum Sommerschlußverkauf.Allerdings habe die momentane Regelung den Vorteil, daß schon zuvor reduzierte Ware, im Schlußverkauf nochmal herabgesetzt werden muß. Auch sonst gibt es für den Verbraucher beim Kauf von Schlußverkaufsware keinerlei gesetzliche Nachteile.So bedeutet der Hinweis "Umtausch ausgeschlossen" lediglich, daß einwandfreie Ware nicht zurückgenommen wird.Bei fehlerhaften Produkten besteht aber auch im Schlußverkauf ein gesetzlich garantiertes Reklamationsrecht.Während einer Frist von sechs Monaten ab Kaufdatum muß jedes Geschäft mangelhafte Neuware zurücknehmen.Der Verbraucher hat dann einen Anspruch auf sein Geld und muß sich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen.Nur wenn ein Händler auf bestimmte Fehler der Ware aufmerksam gemacht hat, entfällt für diese Mängel die Gewährleistungspflicht.Aber selbst als "zweite Wahl" oder "fehlerhaft" gekennzeichnete Ware darf nicht kaputt sein. Da der Kunde somit durch den Schlußverkauf ausschließlich Vorteile hat, plädiert auch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) für eine Reform der gesetzlichen Verkaufsregelungen.So ist für die AgV-Sprecherin Helga Kuhn nicht einzusehen, warum der Schlußverkauf zumindest offiziell nur für Textilien, Bekleidung, Schuhe, Leder- und Sportartikel gilt, nicht jedoch für Haushaltswaren, Möbel oder Elektrogeräte.Die AgV fordert deshalb, alle verbraucherunfreundlichen Preisvorschriften abzuschaffen.Dazu zählt Helga Kuhn auch das Rabattgesetz, dessen Reform der Bundesrat aber zunächst gestoppt hat.Somit ist es Händlern bis zum heutigen Tag gesetzlich untersagt, mehr als drei Prozent Nachlaß zu gewähren.Bei höherpreisigen Waren wird diese Vorschrift aber laut AgV von keiner Seite mehr befolgt."Individuelle Preisverhandlungen werden erwartet und akzeptiert", sagt Helga Kuhn.Zudem sei das Rabattgesetz ohnehin nur für den Verkäufer und nicht für die Verbraucher bindend.Sollte also der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß eine unzulässige Rabattgewährung verfolgt wird, ist davon nur der Händler, aber nicht der Käufer betroffen.Die AgV rät deshalb auch bislang noch zurückhaltenden Verbrauchern, zukünftig stärker zu handeln.Aber weder Rabatte, noch der Sommerschlußverkauf sollten dazu verführen, andere Angebote völlig aus den Augen zu verlieren.Manchmal, so die AgV, ist bei einigen Geschäften der Normalpreis nämlich günstiger, als das rabattierte Sonderangebot bei der Konkurrenz.

KAI NITSCHKE

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